{"id":1843,"date":"2019-05-10T12:06:10","date_gmt":"2019-05-10T10:06:10","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.minderheiten.at\/wordpress\/?p=1843"},"modified":"2022-07-07T15:42:01","modified_gmt":"2022-07-07T13:42:01","slug":"migration","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/index.php\/2019\/05\/migration\/","title":{"rendered":"August G\u00e4chter:\ufeff Der Dauerbrenner Migration und das Aufschieben der Integration"},"content":{"rendered":"\n<h4><strong>Zuzug aus dem Ausland.<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Ende 1945 lebte in \u00d6sterreich eine gro\u00dfe Zahl an Fl\u00fcchtlingen. Teilweise hatten sie keinen oder eingeschr\u00e4nkten legalen Zugang zum Arbeitsmarkt. Viele wanderten in andere Staaten aus; die, die blieben, mussten schlie\u00dflich auf Dr\u00e4ngen der Alliierten freien Zugang zum Arbeitsmarkt und 1955 teilweise die \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrgerschaft bekommen. Sie stellten in den ersten zehn Jahren nach dem Krieg eine Reserve am Arbeitsmarkt dar, auf welche die Betriebe nach und nach zugreifen konnten, wenn Mangel an Arbeitskr\u00e4ften bestand. Die andere wichtige Reserve in dieser Zeit und noch bis in die fr\u00fchen 1960er Jahre waren junge Leute, die die \u00e4rmliche, kleinteilige Landwirtschaft in den Agrargebieten S\u00fcd- und S\u00fcdost\u00f6sterreichs verlie\u00dfen und in die Industriegebiete zogen. In entsprechenden Gebieten, die nahe genug an wichtigen Zentren lagen, vor allem um Wien herum, war in sp\u00e4teren Zeiten ein Umzug nicht mehr notwendig, weil leistungsf\u00e4hige Stra\u00dfen strahlenf\u00f6rmig in die strukturschwachen Gebiete gebaut wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Um 1960 herum waren diese Reserven an Arbeitskraft zwar noch nicht ersch\u00f6pft, aber bereits so dezimiert, dass sie den j\u00e4hrlichen Mehrbedarf der Betriebe nicht mehr decken konnten. Nach einem halben Jahr teils schwieriger Verhandlungen einigten sich Gewerkschaften und Wirtschaftskammer Ende 1961 in einem Ma\u00dfnahmenpaket, das die Bek\u00e4mpfung der Inflation zum Ziel hatte, auch darauf, in gewissem Umfang die Anwerbung von Arbeitskr\u00e4ften im Ausland zu gestatten. Das war das Raab-Olah-Abkommen, ein wichtiger Bestandteil der Realverfassung \u00d6sterreichs, denn es begr\u00fcndete die Sozialpartnerschaft in der seither gewohnten Form. Den Verhandlungen 1961 war die Einigung auf eine Art von Pilotprojekt vorausgegangen, in dessen Verlauf bereits im Sommer 1961 Saisonarbeitskr\u00e4fte f\u00fcr die Bauwirtschaft angeworben worden waren. Das Limit w\u00e4ren 7500 Leute gewesen; wie viele angeworben wurden, ist nicht bekannt; beim \u00d6GB wurde angenommen, es habe sich um etwa 2500 gehandelt. Woher sie kamen, ist ebenfalls unbekannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab 1962 warb die Wirtschaftskammer in Jugoslawien, in der T\u00fcrkei und letztlich in viel kleinerer Zahl in Spanien Arbeitskr\u00e4fte an. Auch die Betriebe selbst wurden dabei aktiv. In Jugoslawien traf das vielfach auf rechtliche Hindernisse und auch die in \u00d6sterreich geltenden Vorschriften hatten in den n\u00e4chsten 30 Jahren relativ wenig Einfluss auf das Geschehen. Ab 1997 wurde vor allem in Teilen Deutschlands angeworben, wieder vorwiegend M\u00e4nner, zu gutem Teil f\u00fcr Arbeiten im Freien, aber auch, besonders Frauen, f\u00fcr den Tourismus in l\u00e4ndlichen Gebieten und an entlegenen Orten. Ab 2004 nahm die Zahl der Pflegerinnen aus den damals neuen EU-Mitgliedsstaaten in Privathaushalten zu. Ab 2012 wurde die Anwerbung in diesen Staaten intensiviert, vor allem um die Saisonbranchen und teils auch das Handwerk zu bedienen. Die Anwerbung in Nicht-EU\/EFTA-Staaten wurde nach \u00d6sterreichs EU-Beitritt zunehmend erschwert, ab 2011 aber f\u00fcr h\u00f6her entlohnte T\u00e4tigkeiten in begrenztem Umfang wieder m\u00f6glich. Festzuhalten ist, dass es in \u00d6sterreich nie einen Anwerbestopp gegeben hat. Ab 1961 wurden zu allen Zeiten, ganz gleich wie viel Zuzug es auf anderen Wegen gab, im Einvernehmen zwischen den SozialpartnerInnen Arbeitskr\u00e4fte im Ausland angeworben.<\/p>\n\n\n\n<p>Betreffend den Umfang der Anwerbung gibt es keine gesicherten Zahlen. Bis 1973 ist alles Spekulation, und danach noch weitere 20 Jahre fast alles. Die Volksz\u00e4hlungen geben Auskunft dar\u00fcber, wie gro\u00df die Bev\u00f6lkerung ohne \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrgerschaft jeweils war. 1961 umfasste sie rund 102.000 Personen, viel weniger als jemals zuvor oder danach. 1971 war die Zahl auf etwa 212.000 angewachsen, 1981 auf rund 291.000 und 1991 auf 518.000. Den gr\u00f6\u00dften Zuwachs gab es demnach in den 1980er Jahren. In den 1990er Jahren stieg die Zahl der Einb\u00fcrgerungen, sodass die Bev\u00f6lkerung ohne \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrgerschaft bei der Volksz\u00e4hlung 2001 kein getreues Abbild der bis dahin erfolgten Einwanderung und Niederlassung mehr gab. Erstmals seit langem wurde daher nach dem Geburtsstaat gefragt. Fast genau 1 Million der damals rund 8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner waren im Ausland geboren. Bei den Volksz\u00e4hlungen 1971, 1951 und 1934 waren jeweils um die 800.000 Personen im Ausland geboren. Diese Zahl hatte sich daher im Lauf der Jahrzehnte erstaunlich wenig ver\u00e4ndert, aber 2011 erh\u00f6hte sie sich auf etwas \u00fcber 1,3 Millionen und 2021 wird sie vermutlich \u00fcber 1,8 Millionen zu liegen kommen. Zwar ziehen jedes Jahr mehr M\u00e4nner zu als Frauen, aber es ziehen auch jedes Jahr mehr M\u00e4nner ins Ausland als Frauen und bei den Wegz\u00fcgen ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern gr\u00f6\u00dfer. Dadurch ergibt es sich, dass in den meisten Jahren der Bev\u00f6lkerungszuwachs aus der Migration mehrheitlich weiblich ist. Die wenigen Ausnahmen davon bilden vor allem Jahre mit starkem Fl\u00fcchtlingszuzug. Zwar gab es seit 1945 sieben gro\u00dfe, periodisch auftretende Fluchtereignisse, aber der wesentliche Teil des Zuzugs ab Mitte der 1970er Jahre war stets der Familiennachzug. In den meisten Zeitabschnitten spielte auch die Arbeitsmigration, also die Anwerbung, eine gr\u00f6\u00dfere Rolle als die Fluchtbewegungen. Selbst im Jahr 2015 gab es mehr Zuzug von EU\/EFTA-Staatsangeh\u00f6rigen mit mindestens 90 Tagen Aufenthalt, als es Asylantr\u00e4ge gab (mit denen mitunter nur wenige Tage Aufenthalt in Verbindung stehen). Die drei gro\u00dfen Fluchtereignisse von 1988 bis 2017 hatten alle in etwa denselben Umfang und liefen alle nach demselben politischen Drehbuch ab. Teil des Plots war jedes Mal eine anschlie\u00dfende Versch\u00e4rfung des Asylrechts mit dem Zweck, das Stellen eines Asylantrags zu erschweren und positive Asylentscheidungen weniger wahrscheinlich zu machen. Das hat nie das n\u00e4chste gro\u00dfe Asylereignis verhindert und auch nicht, dass das vorige rasch in Vergessenheit geriet.<\/p>\n\n\n\n<p>Parallel zur Einwanderung seit 1961 ist \u00d6sterreich unerwartet reich geworden. Die Bev\u00f6lkerung schreibt das gerne dem eigenen Flei\u00df und Hausverstand zu. Das mag eine Rolle gespielt haben, aber weder Flei\u00df noch Hausverstand haben jemals per se zu Wohlstand gef\u00fchrt. Wichtig sind vielmehr K\u00f6nnen und Handelsbeziehungen. Die Einwanderung hat wesentlich dazu beigetragen, dass f\u00fcr die Einheimischen die M\u00f6glichkeit bestand und manchmal der Druck, K\u00f6nnen zu erwerben und zu entfalten, denn wenn die im Inland geborene und beschulte Bev\u00f6lkerung die Hilfsarbeiten alle selbst h\u00e4tte aus\u00fcben m\u00fcssen, w\u00e4re bei ihr kein K\u00f6nnen entstanden und ohne dieses K\u00f6nnen h\u00e4tte der Flei\u00df auch nicht zu Wohlstand gef\u00fchrt, sondern ganz andere Ergebnisse gezeigt.<\/p>\n\n\n\n<h4><strong> Integration oder der Kampf ums Dasein<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p><strong><em> Aufenthaltssicherheit: \u00dcber den weiteren Aufenthalt selbst entscheiden<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/03_Familienzusammenf\u00fchrung-1024x694.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2010\" width=\"617\" height=\"418\" srcset=\"https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/03_Familienzusammenf\u00fchrung-1024x694.jpg 1024w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/03_Familienzusammenf\u00fchrung-300x203.jpg 300w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/03_Familienzusammenf\u00fchrung-768x520.jpg 768w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/03_Familienzusammenf\u00fchrung-520x352.jpg 520w\" sizes=\"(max-width: 617px) 100vw, 617px\" \/><figcaption>Demonstration f\u00fcr Familienzusammenf\u00fchrung \u2013 Aile birle\u015fimi \u2013 Skupljanje Familije <br>\u00a9 asylkoordination \u00f6sterreich<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Der Kampf ums Dasein hatte und hat zwei Dimensionen. Die eine ist der Kampf um das blo\u00dfe Hiersein, um das Recht, auf Dauer in \u00d6sterreich leben zu d\u00fcrfen bzw. selbst \u00fcber den Wohnort bzw. Lebensmittelpunkt entscheiden zu k\u00f6nnen und sich dabei nicht vom Staat bevormunden lassen zu m\u00fcssen, aber auch der allt\u00e4gliche Kampf um die Anerkennung als gleichwertiges Wesen. Die letztere Dimension wird hier zuerst behandelt, danach auch die andere, n\u00e4mlich die Frage des Lebensunterhalts.<\/p>\n\n\n\n<p>Bis Mitte 1993 waren die Einreise nach und auch der Antritt einer Arbeit in \u00d6sterreich relativ einfach. Der Regulierungsschwerpunkt lag gr\u00f6\u00dftenteils auf dem Weiterverbleib in \u00d6sterreich, also nicht bei der Ersterteilung, sondern bei der Verl\u00e4ngerung von Bewilligungen nach dem Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetz und nach dem damaligen Fremdenpolizeigesetz. De facto gab es au\u00dfer der Einb\u00fcrgerung keine M\u00f6glichkeit, Aufenthaltssicherheit zu erlangen, also das Recht zu erwerben, \u00fcber den weiteren Aufenthalt in \u00d6sterreich selbst zu entscheiden. Durch die Inkraftsetzung des Aufenthaltsgesetzes am 1. Juli 1993, das damals lediglich 15&nbsp;Paragrafen umfasste, wurde die Situation v\u00f6llig umgedreht. Der Regulierungsschwerpunkt liegt seither bei der Einreise. Ein Zugewinn an Aufenthaltssicherheit war damit zun\u00e4chst noch nicht verbunden. Dieser kam erst mit der Zusammenf\u00fchrung von Fremdenpolizei- und Aufenthaltsgesetz zu einem neuen Fremdengesetz mit Wirksamkeit ab Jahresbeginn 1998. Das Stichwort war \u201eAufenthaltsverfestigung\u201c. Wer acht Jahre \u2013 ab 2003 f\u00fcnf Jahre \u2013 mehr oder minder durchg\u00e4ngigen Aufenthalt in \u00d6sterreich nachweisen konnte, war nicht mehr der Gefahr ausgesetzt, wegen unzureichender Mittel f\u00fcr den Lebensunterhalt ausgewiesen zu werden. Eineinhalb Jahre sp\u00e4ter, im Sommer 1999, wurde auch die Ungleichbehandlung bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung beendet, sodass arbeitslos gewordene ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige nicht mehr so oft in Gefahr kamen, mittellos zu werden und dadurch automatisch das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Die rechtliche Aufenthaltsverfestigung war folgenreich, denn sie signalisierte den Stadtverwaltungen und Landesregierungen, dass die eingewanderte Bev\u00f6lkerung nun tats\u00e4chlich auf Dauer da sein w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den meisten dieser \u00c4nderungen, die das Ende des alten GastarbeiterInnensystems bedeuteten, waren die Regierung und das Parlament mehr Getriebene als treibende Kraft. Das Aufenthaltsgesetz in seiner ersten Inkarnation beruhte auf einer Initiative der Wiener Arbeiterkammer, die in der Bundesverwaltung auf Enthusiasmus stie\u00df. Den ersten Ansto\u00df in Richtung Aufenthaltsverfestigung gab bereits Mitte der 1980er Jahre eine gerichtliche Klage eines Familienvaters gegen ein Aufenthaltsverbot, die beim Verfassungsgerichtshof landete, wo das Aufenthaltsverbot zwar als gesetzes-, aber nicht als verfassungskonform beurteilt wurde, was 1985 und 1987 zur Aufhebung der betreffenden Gesetzesbestimmung f\u00fchrte. Auch die Gleichstellung von ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen im Arbeitslosenversicherungsgesetz war die verz\u00f6gerte Folge einer gerichtlichen Klage eines ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen, die allen Widrigkeiten zum Trotz bis zum Verfassungsgerichtshof durchgefochten wurde. Gegen die Umsetzung der Richterspr\u00fcche leisteten die zust\u00e4ndigen Ministerien jeweils hinhaltenden Widerstand, mussten sich letztlich aber beugen, um weitere Klagen und Verurteilungen abzuwehren. Mit den 1998 und 2003 in Kraft getretenen Bestimmungen wurde ein H\u00f6hepunkt der Aufenthaltssicherheit erreicht. Nachfolgende InnenministerInnen durchl\u00f6cherten sie wieder und h\u00e4tten sie noch mehr ausgeh\u00f6hlt, wenn nicht zwischenzeitlich erlassene Richtlinien der EU und insbesondere das seit \u00d6sterreichs EU-Beitritt unter anderem f\u00fcr t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige geltende Verschlechterungsverbot dazwischengetreten w\u00e4ren. Bereits durch den EWR-Vertrag (1994) und den Beitritt zur EU (1995) wurden EU-\/EFTA-Staatsangeh\u00f6rige von weiten Teilen der fremdenrechtlichen Bestimmungen ausgenommen. F\u00fcr sie blieb dadurch der Regulierungsschwerpunkt weiterhin bei der Aufenthaltsbeendigung statt beim Aufenthaltsbeginn. Aber nicht anders als f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige gilt f\u00fcr sie in den ersten Jahren, dass unzureichende Mittel f\u00fcr den Lebensunterhalt zur erzwungenen Aufenthaltsbeendigung f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Da seit Mitte der 1970er Jahre Familiennachzug den gr\u00f6\u00dften Teil des Zuzugs darstellt, vor allem des Zuzugs f\u00fcr den l\u00e4ngerfristigen Aufenthalt, haben aufenthaltsrechtliche Bestimmungen f\u00fcr ihn besondere Relevanz. 1993 bewirkten drastische Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz, dass zehntausende Kinder und Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner ausreisen h\u00e4tten m\u00fcssen, um vom Ausland aus einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die vereinten Kr\u00e4fte von Beratungseinrichtungen, kirchlichen und anderen Hilfsorganisationen, Medien und Gerichten konnten das im wahrscheinlich gr\u00f6\u00dferen Teil der F\u00e4lle abwenden, aber es dauerte zehn Jahre, bis alle Betroffenen Klarheit \u00fcber ihren Aufenthaltsstatus und den weiteren Verbleib in \u00d6sterreich hatten. In fast jedem anderen EU-Land h\u00e4tte man damals zusammen mit dem Gesetz auch gleich eine Regulierung und Amnestie erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em> Mitbestimmen und Dazugeh\u00f6ren<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die andere Dimension des Kampfes ums Dasein ist das materielle Auskommen einschlie\u00dflich der sozialen Sicherheit. Man macht sich hier leicht Illusionen dar\u00fcber, dass Letzteres vom Staat garantiert werde. In Wahrheit ist es umgekehrt, der Staat verl\u00e4sst sich darauf, dass wir erhebliche Teile unserer sozialen Sicherheit gemeinschaftlich organisieren. Nur z\u00f6gerlich \u00fcbernimmt er Aufgaben, wie das etwa bei der Kinderbetreuung und bei der Altenpflege, aber auch bei der Vermittlung des Schulstoffs nur allzu sichtbar ist. Zudem definiert auch der Staat selbst sich als gemeinschaftsgebunden, n\u00e4mlich bezogen auf die Gemeinschaft der Staatsb\u00fcrger, nach und nach auch der Staatsb\u00fcrgerinnen, unter Ausschlie\u00dfung der Bev\u00f6lkerung mit anderen Staatsb\u00fcrgerschaften als der \u00f6sterreichischen, insbesondere aus Nicht-EU-Staaten.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/04_BDF-Sitzung.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2014\" width=\"624\" height=\"431\" srcset=\"https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/04_BDF-Sitzung.jpg 615w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/04_BDF-Sitzung-300x207.jpg 300w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/04_BDF-Sitzung-520x359.jpg 520w\" sizes=\"(max-width: 624px) 100vw, 624px\" \/><figcaption>Sitzung zur Erstellung der Kandidat_innenliste der Bunte Demokratie f\u00fcr Alle (BDFA) f\u00fcr die Arbeiterkammer-Wahlen im Jahr 2000 in den R\u00e4umlichkeiten des serbischen Vereins Nikola Tesla.<br>Aus der Station \u201eDemotreffpunkt 1993\u201c von Ljubomir Brati\u0107 und Arif Akk\u0131l\u0131\u00e7 f\u00fcr die Ausstellung \u201eGastarbajteri. 40 Jahre Arbeitsmigration\u201c der Initiative Minderheiten und des Wien Museums (2004). \u00a9 BDFA, Wien<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Gemeinschaft bedeutet nicht automatisch Mitbestimmung, aber Ausschlie\u00dfung aus Gemeinschaft bedeutet auf jeden Fall auch Ausschlie\u00dfung aus jeder Form der Mitbestimmung. Es bleibt dann nur, sie von au\u00dfen zu erk\u00e4mpfen oder zu ertrotzen und auf Rechte f\u00fcr Au\u00dfenstehende zu pochen. \u00d6sterreich gew\u00e4hrt Einwanderinnen und Einwanderern nicht gerne Mitbestimmungsrechte. So waren von 1934 bis 2006 ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige von dem Recht ausgeschlossen, sich in den Betriebsrat oder die Arbeiterkammer w\u00e4hlen zu lassen. Bis 1974 waren sie sogar vom Recht, den Betriebsrat zu w\u00e4hlen, ausgeschlossen. Zu keinem Zeitpunkt hatten sich die ArbeitnehmerInnenvertretungen effektiv daf\u00fcr eingesetzt, das zu \u00e4ndern, im Gegenteil. Vereinzelt gab es ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige in Betriebsr\u00e4ten. Das war nicht illegal, konnte aber nur mit Duldung der Firma und der \u00fcbrigen Mitglieder des Betriebsrats erfolgen. Lange Zeit lief auch ein Gerichtsverfahren, um zu pr\u00fcfen, ob die Ausschlie\u00dfung verfassungskonform, und schlie\u00dflich, ob sie menschenrechtskonform sei. Mit dem EU-Beitritt 1995 erlangten EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger, aber auch die Staatsangeh\u00f6rigen von assoziierten Staaten, darunter die T\u00fcrkei, volle betriebliche Vertretungsrechte, doch auch das musste ausjudiziert werden. So mussten noch Anfang der 2000er Jahre vier junge, t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige einen Anwalt nehmen, um die Betriebsratsmandate, in die sie gew\u00e4hlt worden waren, auch antreten zu k\u00f6nnen. Die Arbeiterkammerwahl in Vorarlberg 1999 wurde nachtr\u00e4glich aufgehoben, weil t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigen die Kandidatur verweigert worden war. Als im Januar 2006 schlie\u00dflich allen Drittstaatsangeh\u00f6rigen gleiche betriebliche Vertretungsrechte zugestanden wurden, geschah das auf der Grundlage einer EU-Richtlinie, die umzusetzen war.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/05_Wahlrecht.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2015\" width=\"316\" height=\"449\" srcset=\"https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/05_Wahlrecht.jpg 591w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/05_Wahlrecht-211x300.jpg 211w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/05_Wahlrecht-520x739.jpg 520w\" sizes=\"(max-width: 316px) 100vw, 316px\" \/><figcaption>Flugblatt \u201eWahlrecht f\u00fcr alle! Volles Recht auf Einb\u00fcrgerung\u201c <br>Aus der der Station \u201eDemotreffpunkt 1993\u201c von Ljubomir Brati\u0107 und Arif Akk\u0131l\u0131\u00e7 f\u00fcr die Ausstellung \u201eGastarbajteri. 40 Jahre Arbeitsmigration\u201c der Initiative Minderheiten und des Wien Museums (2004) <br>\u00a9 Archiv der Vereinigung der Studenten aus der T\u00fcrkei in Wien<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>W\u00e4re die Erlangung der Staatsb\u00fcrgerschaft in \u00d6sterreich einfach und diskriminierungsfrei, verl\u00f6re die Unterscheidung zwischen Staatsb\u00fcrgerschaften an Dramatik. Dem ist jedoch nicht so. Als das Bundesland Wien in den sp\u00e4ten 1980er Jahren begann, seinen Ermessensspielraum bei der \u2013 f\u00fcr \u00f6sterreichische Verh\u00e4ltnisse \u2013 fr\u00fchzeitigen Verleihung der Staatsb\u00fcrgerschaft aktiv zu n\u00fctzen, traten die \u00fcbrigen Bundesl\u00e4nder dagegen vereint auf und erreichten schlie\u00dflich in Wien eine Einschr\u00e4nkung der Praxis und ab 1998 eine gesetzliche Beschr\u00e4nkung des Ermessensspielraums. Mitte der 2000er Jahre wurde die bei der Einb\u00fcrgerung zuvor schon bestehende Diskriminierung von Personen mit geringem Einkommen oder weniger guten Einkommensaussichten versch\u00e4rft. Das betraf und betrifft auch Menschen mit Behinderung und alle anderen, deren Einkommenspotenzial nicht aus eigener Wahl, sondern aufgrund von Diskriminierung am Arbeitsmarkt und in den Betrieben geschm\u00e4lert ist, auch wenn solche F\u00e4lle schon zu Gericht gebracht wurden. Mit anderen Worten, wen die Gesch\u00e4ftsleitungen ausschlie\u00dfen, den schlie\u00dft auch der Staat aus, auch wenn seine grundrechtliche Verpflichtung gerade im Gegenteil best\u00fcnde.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr einen Teil der angeworbenen Arbeiterinnen und Arbeiter war der Gang ins Ausland mehr Flucht als Arbeitsmigration. Zum Teil begriffen sie die Arbeitsmigration auch als erzwungen, und zwar infolge von wirtschaftlicher Benachteiligung und politischer Unterdr\u00fcckung durch staatliche Institutionen im Herkunftsland. Das traf vor allem auf die T\u00fcrkei zu, zumindest phasenweise aber auch auf Jugoslawien. Daraus ergab sich, dass die zugezogenen Arbeiterinnen und Arbeiter oftmals die Solidarit\u00e4t der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb oder zumindest der Betriebsr\u00e4tInnen und der Gewerkschaften f\u00fcr ihre im Herkunftsland gef\u00fchrten K\u00e4mpfe erhofften, die sie jedoch nur punktuell bekamen. Viel \u00f6fter wurden derartige Hoffnungen und aus ihnen gespeiste Aktionen als St\u00f6rung des Betriebsablaufs und der Sozialpartnerschaft behandelt. F\u00fcr die nicht sonderlich einwanderungs- und einwandererfreundlichen \u00f6sterreichischen Gewerkschaften h\u00e4tte sich ein Mindestma\u00df an diesbez\u00fcglicher Solidarit\u00e4t zumindest mit dem Argument angeboten, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter aus dem Ausland f\u00fcr die Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Bedingungen an ihren Herkunftsorten k\u00e4mpften, um dorthin zur\u00fcckkehren zu k\u00f6nnen. Es gab (und gibt) in den Gewerkschaften und unter den Betriebsr\u00e4tInnen allerdings kaum jemanden, der auch nur ein wenig Interesse an den realen Bedingungen an den Herkunftsorten gezeigt h\u00e4tte, und jene, die es taten, machten sich dabei nicht beliebt und hielten im gewerkschaftlichen Umfeld mitunter nicht lange durch. Man begn\u00fcgt sich mit einigen wenigen medial stark pr\u00e4senten Klischees \u00fcber das Herkunftsland als ganzes und \u00fcbersieht seine Diversit\u00e4t, sei sie regional, sozial, wirtschaftlich oder anderer Art. Der rechtliche Ausschluss von Mitbestimmung und Mitwirkung ist Geschichte, aber die praktischen Beschr\u00e4nkungen sind geblieben. Die nach wie vor oft geringen Stundenl\u00f6hne von eingewanderten Besch\u00e4ftigten oder auch ihrer erwachsenen Kinder n\u00f6tigen sie, Arbeitszeiten zu akzeptieren, die Aufschl\u00e4ge mit sich bringen, also Schichtarbeit, Nachtarbeit, Wochenendarbeit und \u00dcberstunden. Diese Arbeitszeiten gelten als \u201eunsozial\u201c, weil sie die M\u00f6glichkeit des Soziallebens einschr\u00e4nken. Vereinsaktivit\u00e4ten sind dann schwieriger und durch oftmalige Abwesenheit gepr\u00e4gt, was auch f\u00fcr Aktivit\u00e4ten der Schule gelten kann, die die Kinder besuchen, und dasselbe gilt selbstverst\u00e4ndlich auch f\u00fcr die Teilnahme an Sitzungen oder anderen Aktivit\u00e4ten des Betriebsrats.<\/p>\n\n\n\n<p>Von den angeworbenen Arbeitskr\u00e4ften blieben vorwiegend die gering Qualifizierten auf Dauer in \u00d6sterreich. Das lag teils an den im Vergleich zu Westdeutschland und der Schweiz niedrigeren L\u00f6hnen sowie an den g\u00e4nzlich fehlenden Aufstiegsm\u00f6glichkeiten. Dazu kommen die H\u00fcrden bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschl\u00fcssen und Berufszug\u00e4ngen. Aktuell wiederholt sich dieses Ph\u00e4nomen bei an sich qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, die in \u00d6sterreich dequalifiziert oder ohne Aufstiegsperspektive eingesetzt werden. Neuerlich werden sich letztlich eher die gering Qualifizierten auf Dauer niederlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es waren vor allem Fl\u00fcchtlinge, die Ausbildungen mitbrachten und geblieben sind. Das begann ganz klein mit den chilenischen Kontingentfl\u00fcchtlingen Mitte der 1970er Jahre, ging weiter mit den polnischen Fl\u00fcchtlingen 1981 sowie den rum\u00e4nischen 1990 und spielte bei allen folgenden Fluchtereignissen eine wichtige Rolle. Diese Bildungsabschl\u00fcsse wurden in \u00d6sterreich alle nie ernst genommen. Beim AMS wurde, wenn keine formale Anerkennung der Ausbildung vorlag, stets \u201ekeine Ausbildung\u201c, sp\u00e4ter dann \u201ePflichtschulabschluss\u201c eingetragen. Seit Anfang 2013 g\u00e4be es f\u00fcr die Bediensteten des AMS die Pflicht, die Ausbildung laut den Angaben der betreuten Person einzutragen, doch wird das auch sechs Jahre sp\u00e4ter vielerorts nicht umgesetzt, und in mancher Gesch\u00e4ftsstelle tut es die eine Mitarbeiterin, die andere aber nicht. Vermittelt wird vornehmlich auf der Grundlage der eingetragenen Ausbildung und der gef\u00fchlten Deutschkenntnisse. Diese Praxis hat zudem den Reiz, dass gering qualifizierte T\u00e4tigkeiten leicht mit \u00fcberqualifizierten ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften zu besetzen sind, sodass die Vermittlungseffizienz h\u00f6her erscheint. Gering qualifizierte Eltern sind in der Regel nicht in der Lage, ihre Kinder in der Schule zu unterst\u00fctzen. Sie m\u00f6gen auf Disziplin dr\u00e4ngen und zum Hausaufgabenmachen ermahnen, aber unterst\u00fctzen k\u00f6nnen sie die Kinder nicht. Aufgrund der geringen Einkommen k\u00f6nnen sie auch kaum Nachhilfe finanzieren. \u00dcberall da, wo die \u00f6rtlichen Schulen diese Nachteile nicht aktiv ausgleichen, wird die geringe Bildung an die n\u00e4chste Generation weitergegeben. Es dauert dann mindestens bis zur \u00fcbern\u00e4chsten, bis Abschl\u00fcsse \u00fcber der Pflichtschule herauskommen und das Armutsrisiko sinkt. Auch nach Abschluss einer Ausbildung weisen die in \u00d6sterreich beschulten Kinder der Einwanderinnen bzw. Einwanderer ein deutlich erh\u00f6htes Risiko der Arbeitslosigkeit auf.<\/p>\n\n\n\n<p>Wohnen ist ein Menschenrecht, aber der Zugang zu Wohnanlagen der Gemeinden blieb ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen bzw. ab 1995 Drittstaatsangeh\u00f6rigen versperrt oder war quotiert. Damit waren aber gerade die Bed\u00fcrftigsten ausgeschlossen. In Wien wurde im Jahr 2000 eine Reserve an sogenannten Notfallwohnungen auch f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige zug\u00e4nglich gemacht. Erst 2005 mussten in Umsetzung der EU-Langans\u00e4ssigenrichtlinie in ganz \u00d6sterreich alle Barrieren beseitigt werden. Parallel \u00e4nderten sich die Praktiken der gemeinn\u00fctzigen Wohnbauvereinigungen, die ja gro\u00dfteils in enger Abstimmung mit den Gemeinden und Bundesl\u00e4ndern t\u00e4tig sind. Dass der gemeinn\u00fctzige Wohnbau in den 1990er Jahren allm\u00e4hlich kommerzieller und damit auch professioneller wurde, trug ebenfalls zur \u00d6ffnung bei. Faktische Quotierungen blieben in vielen Gemeinden und Bundesl\u00e4ndern dennoch \u00fcblich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Selbstorganisation<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/06_Frauenbund.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2016\" width=\"591\" height=\"425\" srcset=\"https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/06_Frauenbund.jpg 788w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/06_Frauenbund-300x216.jpg 300w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/06_Frauenbund-768x553.jpg 768w, https:\/\/initiative.minderheiten.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/06_Frauenbund-520x374.jpg 520w\" sizes=\"(max-width: 591px) 100vw, 591px\" \/><figcaption>Er\u00f6ffnung einer Ausstellung im Vorarlberger Landhaus, initiiert vom Demokratischen Frauenbund, 1991 <br>Aus der der Station \u201eDemotreffpunkt 1993\u201c von Ljubomir Brati\u0107 und Arif Akk\u0131l\u0131\u00e7 f\u00fcr die Ausstellung \u201eGastarbajteri. 40 Jahre Arbeitsmigration\u201c der Initiative Minderheiten und des Wien Museums (2004). \u00a9 Privatarchiv Sevim Gedik, Wien<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Im Gro\u00dfen und Ganzen organisieren sich Gruppen von Einwanderinnen bzw. Einwanderern immer wieder \u00e4hnlich und aus \u00e4hnlichen Beweggr\u00fcnden. Mannschaftssportarten der M\u00e4nner, Folklore, Feierlichkeiten und Religionsaus\u00fcbung sowie Mobilisierung und Hilfeleistung in Konflikt- und Notsituationen im Herkunftsland stehen dabei im Mittelpunkt. Die Konfliktsituation in der T\u00fcrkei in den 1980er Jahren brachte in \u00d6sterreich vielf\u00e4ltige Mobilisierungen mit sich, die f\u00fcr die einheimische Bev\u00f6lkerung jedoch in Inhalt und Form weitgehend unverst\u00e4ndlich blieben. Etwas anders war das bei der Mobilisierung im Zuge der Aufl\u00f6sung Jugoslawiens, die in unmittelbarer Nachbarschaft stattfand und bei der \u00d6sterreich relativ klar Partei ergriff.<\/p>\n\n\n\n<p>Bezogen auf Wien wurden in der Forschung auch Unterschiede zwischen der Selbstorganisation der Bev\u00f6lkerung aus dem damaligen Jugoslawien und jener aus der T\u00fcrkei vermerkt. So entstanden im Fall der T\u00fcrkei sehr bald auch Frauenvereine, was bei Jugoslawien nicht vorkam. Zweitens war im Fall Jugoslawiens die Vereinsaktivit\u00e4t nicht Mittel, sondern Ersatz f\u00fcr direkte politische Partizipation, w\u00e4hrend sie bei der T\u00fcrkei sehr rasch begann, Br\u00fccken zwischen politischen Anliegen in der T\u00fcrkei und in \u00d6sterreich zu schlagen, mit Aktivit\u00e4t im Beratungsbereich als Br\u00fcckenpfeiler. Beides war bei t\u00fcrkischen MigrantInnen m\u00f6glich, weil nicht nur angeworbene Arbeitskr\u00e4fte, sondern auch Studierende beiderlei Geschlechts zuzogen, und weil die politischen Ereignisse in der T\u00fcrkei damals eher die Emigration von internationalistisch und solidarisch als von nationalistisch und hierarchisch gesinnten Aktivistinnen bzw. Aktivisten beg\u00fcnstigten. Neben Wien galt dies in geringerem Ma\u00df auch in Linz, nicht aber abseits der gr\u00f6\u00dften St\u00e4dte. Faktische Voraussetzung f\u00fcr jede Art von gemeinschaftlicher Aktivit\u00e4t ist in \u00d6sterreich die Gr\u00fcndung und der Betrieb eines Vereins oder einer Firma. Das daf\u00fcr n\u00f6tige Wissen steuerte im jugoslawischen Fall zum Teil die Botschaft bei, in vielen anderen F\u00e4llen aber kam und kommt Unterst\u00fctzung von \u00d6sterreicherinnen bzw. \u00d6sterreichern, die bereits Erfahrung im Vereinswesen oder mit Firmengr\u00fcndungen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Von \u00f6sterreichischer Seite wurde die Finanzierung mancher Vereine durch die Gewerkschaften oder die Arbeiterkammern unterst\u00fctzt. Anf\u00e4nglich \u00fcberlie\u00df man ihnen teils R\u00e4umlichkeiten oder sie erhielten j\u00e4hrliche Subventionen. Das durchzuhalten wurde schwerer, als die jugoslawischen Vereine sich in serbische, kroatische, bosnische und andere teilten und die Vereine auch aus anderen Gr\u00fcnden immer zahlreicher und in der Ausrichtung vielf\u00e4ltiger wurden. Die Finanzierung wurde daher in den 1990er Jahren auf Projekte umgestellt, f\u00fcr deren Durchf\u00fchrung den Vereinen der Einwanderinnen und Einwanderer aber h\u00e4ufig die Kompetenz fehlte. In einigen F\u00e4llen kam es zur Anbindung an und in Einzelf\u00e4llen auch zur Eingliederung von Vereinen in \u00f6sterreichische Parteien. Parallel zur vereinsm\u00e4\u00dfigen \u2013 manchmal auch schon vor ihr und manchmal symbiotisch mit ihr \u2013 entstand eine kommerzielle Selbstorganisation. Regelm\u00e4\u00dfig schaffen sich eingewanderte Bev\u00f6lkerungen zun\u00e4chst in der Gastronomie und im Handel ein ihnen bekanntes und heimeliges Angebot. Das taten angeworbene Arbeitskr\u00e4fte ebenso wie Fl\u00fcchtlinge. In der Folge entstehen einerseits erg\u00e4nzende Angebote und andererseits Angebote f\u00fcr das einheimische Publikum.<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtliche \u00c4nderungen in \u00d6sterreich hatten Auswirkungen auf die Vereinsaktivit\u00e4ten. Die Ausgabe von unbeschr\u00e4nkt g\u00fcltigen Niederlassungsnachweisen ab Jahresbeginn 1998 machte den Besitzerinnen und Besitzern klar, dass ihre Zukunft in \u00d6sterreich liegen w\u00fcrde oder jedenfalls liegen k\u00f6nnen w\u00fcrde, und das schlug sich zum Teil in den Zielsetzungen und\/oder Priorit\u00e4ten der Vereine nieder. So wurde es ab den 2000er Jahren sichtlich wichtig, eine \u00f6rtliche Infrastruktur f\u00fcr die Religionsaus\u00fcbung zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em> Einseitige Rechtssetzung<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferhalb des Fl\u00fcchtlingsbereichs hat \u00d6sterreich nie Konventionen der UNO oder ihrer Teilorganisationen ratifiziert oder auch nur unterzeichnet, die Migrantinnen und Migranten Rechte zugestanden oder in Aussicht gestellt h\u00e4tten. So haben ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige auch heute kein Mitspracherecht (Parteistellung), wenn es um die Erteilung einer Besch\u00e4ftigungsbewilligung geht, obwohl die ILO-Konvention 97 aus dem Jahr 1949 das vorschreibt. Auch die ILO-Konvention 143 aus dem Jahr 1975, in der vor dem Hintergrund der ersten \u00d6lpreiskrise den Migrantinnen bzw. Migranten und ihren Kindern unabh\u00e4ngig vom Aufenthalts- und Besch\u00e4ftigungsstatus ein Minimum an rechtlicher Absicherung gew\u00e4hrt werden sollte, blieb in \u00d6sterreich ohne jede Akzeptanz und ebenso 1992 die UN-Konvention \u00fcber die Rechte aller Migrantinnen bzw. Migranten und ihrer Kinder. Der R\u00fcckzieher im Herbst 2018, als \u00d6sterreich als einer von wenigen Staaten weltweit den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnete, war daher nicht ungew\u00f6hnlich. In der Unwilligkeit, mit der UNO zu kooperieren, \u00e4u\u00dferte sich stets die Weigerung, Verantwortung zu \u00fcbernehmen und Migration als ein beiderseitiges Geben und Nehmen, bei dem ein gewisses Ma\u00df an Fairness vorauszusetzen und anzustreben ist, anzuerkennen. Weitergehend \u00e4u\u00dferte sich darin eine nur bedingte und z\u00f6gerliche Anerkennung der Menschenrechte. Die nicht von der UNO, sondern vom Europarat stammende Europ\u00e4ische Menschrechtskonvention (EMRK) gilt in \u00d6sterreich seit 1958 als Teil der Verfassung und ebenso, wie seit M\u00e4rz 2012 bekannt, die im Jahr 2000 beschlossene EU Charta der Grundrechte. Dennoch dauerte es teils Jahrzehnte, bis einfachgesetzliche Bestimmungen aufgehoben wurden, die im Widerspruch zur EMRK standen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention, 1951 beschlossen, seit 1954 in Kraft, wurde 1955 in \u00d6sterreich geltendes Recht, aber mit zwei Vorbehalten. Weder wurde Artikel 17 Absatz 1 akzeptiert, der anerkannten Fl\u00fcchtlingen Zugang zum Arbeitsmarkt zu den besten f\u00fcr irgendeine Gruppe ohne \u00f6sterreichische Staatsangeh\u00f6rigkeit geltenden Bedingungen versprach, noch Artikel 17 Absatz 2a, der Fl\u00fcchtlingen die arbeitsrechtliche Gleichstellung mit Staatsangeh\u00f6rigen nach drei Jahren Aufenthalt gegeben h\u00e4tte. Der Widerstand gegen Absatz 1 wurde 1961 aufgegeben, jener gegen die Automatik von Absatz 2a erst mit Inkrafttreten des Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetzes zu Jahresbeginn 1976. Bis dahin bestanden die Gewerkschaften darauf, dass j\u00e4hrlich dar\u00fcber entschieden werde. Nur wenn \u00d6sterreich sich einen sehr gro\u00dfen Vorteil davon versprach, wurden multilaterale Regelungen im Bereich der Migration und der Integration von Migrantinnen bzw. Migranten akzeptiert, so beim Abschluss des EWR-Vertrags und dem Beitritt zur EU sowie bei den sukzessiven Erweiterungen der EU; bei Letzteren aber bereits wieder unter maximaler Nutzung der siebenj\u00e4hrigen \u00dcbergangsfristen. Die beiden EU-Antidiskriminierungsrichtlinien aus dem Jahr 2000 wurden in \u00d6sterreich in ausreichender Weise derart gesetzlich verankert, dass kein Vertragsverletzungsverfahren droht. Die Strafen f\u00fcr nachgewiesene Diskriminierung sind jedoch vernachl\u00e4ssigbar, der Nachweis ist vor einem \u00f6sterreichischen Gericht in der Regel schwer zu f\u00fchren und die Beratungseinrichtungen, ohne die es nicht m\u00f6glich ist, zu seinem Recht zu kommen, sind massiv unterfinanziert. Es gibt in \u00d6sterreich eine besonders gro\u00dfe Diskrepanz zwischen der H\u00e4ufigkeit, mit der Leute meinen, Diskriminierung erlebt oder beobachtet zu haben, und der H\u00e4ufigkeit, mit der sie glauben, sie w\u00fcssten, was in einer solchen Situation zu tun ist. Der gro\u00dfe Mangel der in \u00d6sterreich \u00fcblichen Gesetzgebung ist \u00fcberdies, dass immer zuerst die Diskriminierung geschehen muss, bevor etwas unternommen werden kann. Vorbeugende Ma\u00dfnahmen sind nicht vorgeschrieben. Weder der Staat noch Betriebe oder Vereine sind verpflichtet, sich f\u00fcr die Diversit\u00e4t der Bewerberinnen bzw. Bewerber, der Belegschaft, der Kundschaft oder von Betrieben, mit denen Lieferbeziehungen bestehen, zu r\u00fcsten. Tun sie es nicht freiwillig, gibt es f\u00fcr sie praktisch nur die M\u00f6glichkeit, zuerst Fehler zu machen, um dann daraus zu lernen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wirkungen des 2017 erlassenen Integrationsgesetzes (IntG) lassen sich noch nicht absch\u00e4tzen. Ebenso wie das gleichzeitig erlassene Integrationsjahrgesetz (IJG) scheint es bisher totes Recht zu sein. Auch diese Materie ist aber von Einseitigkeit durchwirkt. Zwar werden darin allen staatlichen Ebenen vom Bund bis zu den Gemeinden Integrationsleistungen aufgetragen, Sanktionen bei Nichterf\u00fcllung werden aber nur Einwanderinnen bzw. Einwanderern angedroht.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\" \/>\n\n\n\n<h4><strong>Timeline<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<ul><li>1961: Beginn der Anwerbung von Arbeitskr\u00e4ften im Ausland.<\/li><li>Ab 1974 verst\u00e4rkt Familiennachzug: Es werden einwandfreien Wohnungen notwendig; rasche Zunahme der Kinder in den Schulen, darunter anfangs viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.<\/li><li>1993: Aufenthaltsgesetz: Der Regulierungsschwerpunkt der Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigung wird von der Weiterbesch\u00e4ftigung auf die Einreise verschoben; es werden Quoten f\u00fcr verschiedene Formen des Aufenthalts festgelegt; zugleich beginnt unter dem Stichwort \u201eSaisonier\u201c der Aufbau eines neuen, intransparenten Gastarbeitersystems.<\/li><li>1994: EWR; 1995 EU-Beitritt: B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger von EU- und EFTA-Staaten werden in aufenthaltsrechtlicher, beruflicher und sozialer Hinsicht \u00f6sterreichischen Staatsangeh\u00f6rigen weitgehend gleichgestellt; B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger von EU-assoziierten Staaten, darunter der T\u00fcrkei, erhalten ebenfalls zus\u00e4tzliche Rechte, darunter auch das Verbot, ihre Rechtsstellung zu verschlechtern.<\/li><li>1998: Aufenthaltsverfestigung; 1999 Gleichstellung im Arbeitslosenversicherungsgesetz: Das ist faktisch das Ende des alten Gastarbeitersystems, dessen wesentliches Element die Bedrohung des Aufenthaltsstatus durch den Ausschluss von ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen vom Bezug von Notstandshilfe war; beides f\u00e4llt jetzt weg: Weder bedroht Unterhaltslosigkeit den Aufenthalt, noch ist irgendeine Leistung der Arbeitslosenversicherung an die Staatsangeh\u00f6rigkeit gebunden; dazu kommt erstmals ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zugleich freien Zugang zum Arbeitsmarkt mit sich bringt; die Unbefristetheit wird Mitte der 2000er Jahre wieder ausgeh\u00f6hlt.<\/li><li>2005: Gleiches Recht am Wohnungsmarkt: Die Vergabe von Wohnungen durch die Gemeinden kann nach f\u00fcnfj\u00e4hrigem Aufenthalt nicht mehr an die Staatsb\u00fcrgerschaft gebunden werden.<\/li><li>2006: Recht, zur Betriebsr\u00e4tin bzw. zum Betriebsrat gew\u00e4hlt zu werden.<\/li><li>2011: Die Einf\u00fchrung der Rot-Wei\u00df-Rot \u2013 Karte gibt den Sozialpartnern einen Teil der Steuerung des Zuzugs von Arbeitskr\u00e4ften mit Drittstaatsangeh\u00f6rigkeit zur\u00fcck.<\/li><li>2017: Das Integrationsgesetz und das Integrationsjahrgesetz f\u00fchren Verpflichtungen zu Integrationsleistungen ein, die von allen staatlichen Ebenen und von der Bev\u00f6lkerung zu erbringen sind, bedrohen aber nur Migrantinnen und Migranten mit Sanktionen, wenn die Integration nicht ausreichend rasch gelingt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr \/>\r\n<h4>Quellen<\/h4>\r\n<p>Bakondy, Vida \/ Fenzl Heide-Marie (2017) Wir ziehen an einem Strang, wir machen das! Heide-Marie Fenzl, Leiterin der \u201eBosnier-Aktion 1992\u20131998\u201c, im Stimme-Gespr\u00e4ch; Stimme 105:22-25.<\/p>\r\n<p>Bakondy, Vida \/ Ferfoglia, Simonetta \/ Jankovi\u0107, Jasmina \/ Kogoj, Cornelia \/ Ongan, Gamze \/ Pichler, Heinrich \/ Sircar, Ruby \/ Winter, Ren\u00e9e (Hg) (2010) Viel Gl\u00fcck! Migration heute. Wien, Belgrad, Zagreb, Istanbul; Wien: Mandelbaum.<\/p>\r\n<p>Hahn, Sylvia \/ Lorber, Verena \/ Praher, Andreas (Hg) (2018) Migrationsstadt Salzburg. Arbeit, Alltag und Migration 1960\u20132010; Salzburger Beitr\u00e4ge zur Migrationsgeschichte; Schriftenreihe des Archivs der Stadt Salzburg Band 48.<\/p>\r\n<p>John, Michael \/ Lichtblau, Albert (1993) Schmelztiegel Wien \u2013 einst und jetzt. Zur Geschichte und Gegenwart von Zuwanderung und Minderheiten, 2. Auflage; Wien: B\u00f6hlau.<\/p>\r\n<p>G\u00fcrses, Hakan \/ Kogoj, Cornelia \/ Mattl, Sylvia (Hg) (2004) Gastarbajteri. 40 Jahre Arbeitsmigration; Wien: Mandelbaum.<\/p>\r\n<p>Kodydek, Helmut (2011) Der Balkankonflikt und die Bosnien-De-facto-Unterst\u00fctzungsaktion in \u00d6sterreich 1992\u20131998; Diplomarbeit, Universit\u00e4t Wien, Fakult\u00e4t f\u00fcr Sozialwissenschaften <a href=\"http:\/\/othes.univie.ac.at\/16830\/\">http:\/\/othes.univie.ac.at\/16830\/<\/a>.<\/p>\r\n<p>Melichar, Peter \/ Rudigier, Andreas \/ Wanner, Gerhard (Hg) (2016) Wanderungen. Migration in Vorarlberg, in Liechtenstein und in der Ostschweiz zwischen 1700 und 2000; Wien: B\u00f6hlau.<\/p>\r\n<p>Waldrauch, Harald \/ Sohler, Karin (2004) Migrantenorganisationen in der Gro\u00dfstadt. Entstehung, Strukturen und Aktivit\u00e4ten am Beispiel Wien; Frankfurt: Campus.<\/p>\r\n<p>Walter, Nikolaus \/ \u015eurdum, Kundeyt (1991) Landlos. T\u00fcrken in Vorarlberg; Salzburg: Otto M\u00fcller.<\/p>\r\n<p>Wimmer, Hannes (Hg) (1986) Ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte in \u00d6sterreich; Frankfurt: Campus.<\/p>\r\n<hr class=\"wp-block-separator\" \/>\n\n\n\n<p><em><strong>August G\u00e4chter<\/strong> besch\u00e4ftigt sich seit Beginn der 1990er Jahre kontinuierlich mit Fragen der Integration der eingewanderten Bev\u00f6lkerung und ihrer Kinder; seit 2002 am <a href=\"https:\/\/www.zsi.at\/\">Zentrum f\u00fcr Soziale Innovation<\/a> besch\u00e4ftigt; Studium der Soziologie an der Universit\u00e4t Wien.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zuzug aus dem Ausland. Ende 1945 lebte in \u00d6sterreich eine gro\u00dfe Zahl an Fl\u00fcchtlingen. Teilweise hatten sie keinen oder eingeschr\u00e4nkten legalen Zugang zum Arbeitsmarkt. 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