Vladimir Wakounig: Welche (Schul-)Bildung brauchen Minderheiten? Die österreichische Volksgruppenpolitik


Über österreichische Minderheitenpolitik bzw. Volksgruppenpolitik zu schreiben, macht sehr bald deutlich, wie unterschiedlich sich die Auswirkungen der politischen Praxis bei den jeweiligen Volksgruppen zeigen und wie unterschiedlich sich diese gegenüber der Politik der Herrschenden artikulieren. Die Bundesländer, in denen die anerkannten Minderheiten/Volksgruppen leben, haben mit ihrer Politik und ihrer Logik des Machtverhältnisses – Mehrheit versus Minderheit – wesentlich dazu beigetragen, dass es gar nicht möglich war, auch auf der Ebene der Bundespolitik einheitliche politische Rahmenbedingungen und Standards für eine bundesweite Minderheitenpolitik zu entwickeln. Die Realitäten dieses Phänomens sind nicht erst in den letzten Jahrzehnten erkennbar, sondern haben ihre historischen Wurzeln bereits im 19. Jahrhundert, als die einzelnen österreichischen Sprachgruppen zum Teil ein völlig unterschiedliches nationales Selbstverständnis entwickelten (vgl. Baumgartner, o.J.), welches sich letztlich auch entsprechend auf die Politisierung, Mobilisierung und Selbstbehauptung der Minderheiten auswirkte.

Nach einer angekündigten Aktion slowenischer Aktivisten zur Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln Mitte der 1970er Jahre in St. Jakob im Rosental / Šentjakob v Rožu bewachen Gendarmeriebeamte die einsprachige. Foto: Franc Kattnig / Florijan Sablatschan © Narodni svet koroških Slovencev / Rat der Kärntner Slowenen

Speziell die unterschiedlichen politischen Lager bzw. Parteien haben noch zu Zeiten der österreichisch-ungarischen Monarchie in den einzelnen Ländern zum Teil zu markanten politischen Lagerbildungen innerhalb der Sprachminderheiten beigetragen, die langfristig die ethnische und politische Identifikation der Volksgruppen zurückdrängten und den Assimilierungsprozess förderten. Dazu kam die gesellschaftliche Modernisierung, die zu einer gewaltigen Veränderung aller Lebensbereiche der gesamten Bevölkerung führte, bei den Volksgruppen aber zu einer intensiven Beschleunigung der Assimilierung bzw. des Verlustes des ethnischen Gruppenbewusstseins führte. Besonders Minderheiten, die aufgrund ihrer Siedlungs- und Wohnsituation den Urbanisierungsprozessen stärker ausgesetzt waren (bspw. Ungar/innen, Wiener Tschech/innen und Slowak/innen), erlebten ihre sprachliche und kulturelle Anpassung an die Mehrheitsbevölkerung wesentlich stärker als jene Minderheiten (Kroat/innen im Burgenland, Slowen/innen in Kärnten), die in den dörflichen Strukturen mit ihren Kulturgemeinschaften den Zusammenhalt und das ethnische Bewusstsein weiterhin bzw. länger erhalten konnten (vgl. Suppan 1983, S. 231ff).

Vor dem Hintergrund dieses groben Umrisses wird deutlich, dass es in einem Übersichtsartikel kaum möglich ist, über die eigentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Selbstbehauptungsinitiativen bzw. politische Protestformen aller österreichischer Volksgruppen zu schreiben, ohne dabei an Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit einzubüßen. Die folgenden Ausführungen sind daher auf die Schul- und Bildungssituation der Kärntner Slowen/innen gerichtet. Trotz dieser notwendigen Einschränkung soll der Versuch unternommen werden zu zeigen, wie sich die politischen Machtverhältnisse zwischen Mehrheit und Minderheit, zwischen Regierenden und Vertreter/innen der Minderheit entwickeln und welche Auswirkungen sie auf das Zusammenleben und auf das Überleben einer Volksgruppe haben.

Die Fokussierung auf die Bildungssituation der slowenischen Volksgruppe hat gewissermaßen eine Stellvertreterfunktion für andere österreichische Minderheiten und soll klar machen, welche bedeutende Rolle das Schul- und Bildungswesen für den Spracherhalt, die Identifikation mit den kulturellen Repräsentationen und die Selbstermächtigung aller autochthonen Sprachminderheiten haben können.

Bildungswesen – ein zentrales Instrument der Sprachpolitik

Buchcover von „Slovenščina v šoli – Slowenisch in der Schule“ von Tatjana Feinig, 2008.
© Vladimir Wakounig, privat

Schon eine kurze Beschäftigung mit der Situation verschiedener Volksgruppen in den einzelnen europäischen Ländern unterstreicht die Bedeutung des Bildungswesens im Kampf gegen den Sprachverlust und die zunehmende Assimilation. Die Verbindung Minderheiten- bzw. Volksgruppensprachen und Bildungswesen ist ein ständiges Thema, bei dem es um die Bedeutung und den Stellenwert einer Minderheitensprache im öffentlichen Raum sowie um die Weitergabe der Sprachen an die junge Generation geht. Aus diesem Grund ist es nicht egal, ob eine Minderheitensprache in der Schule nur als Gegenstand angeboten wird oder als Unterrichtssprache fungiert. Es ist auch ein großer Unterschied, ob in einer Region die Minderheitensprache in der Schule auf freiwilliger Basis gelernt wird oder ob diese nach dem territorialen Prinzip von allen Schüler/innen erworben wird.

Die jeweiligen schulischen Maßnahmen bezüglich der Verankerung der Minderheitensprachen haben einen großen Einfluss auf die sprachliche und kulturelle Identität heranwachsender Generationen eines gemeinsamen Raumes. Das (obligatorische) gemeinsame Lernen beider Sprachen, also die der Mehrheit und der Minderheit, schafft entscheidende Bedingungen für interkulturelle Beziehungen zwischen den Angehörigen beider Gruppen und ermöglicht, dass wertschätzende und anerkennende Einstellungen zur Sprache und Kultur der jeweils anderen Gruppe entstehen können. Man kann davon ausgehen, dass mit der Berücksichtigung und der Gleichstellung der Minderheitensprache mit der Mehrheitssprache auch ihr allgemeines Ansehen wächst, was aus soziolinguistischer Perspektive eine große Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben von Mehrheiten und Minderheiten darstellt (vgl. Neumann 2009, S. 44ff). Das jeweilige Bildungswesen ist daher ein zentrales Instrument staatlicher Bildungs-, Volksgruppen- und Sprachpolitik, mit dem es möglich ist, die Förderung und den Erhalt der Minderheitensprachen zu steuern. Umgekehrt kann sich das Bildungswesen auch als eine mächtige Institution der offiziellen Assimilationspolitik und des latenten Sprachverlustes von Minderheitenangehörigen erweisen. In diesem Fall kann man von linguizistischen Strategien sprechen, mithilfe derer Staaten mit offener und subtiler Unterdrückung das Verschwinden von Sprachen geplant und bewusst in Kauf nehmen (vgl. Neumann 2009, 29ff und Dirim 2010, 91ff).

Volksschule Ebriach – Ljudska šola Obirsko © Vladimir Wakounig, privat

Bei genauerer historischer Analyse von politischen und gesellschaftlichen Ereignissen, die sich auf die Schul- und Bildungssituation der Slowen/innen in Kärnten auswirkten, muss man festhalten, dass linguizistische Handlungen und Aktionen von den Repräsentanten der offiziellen Politik permanent angewendet wurden. Im Umgang der Herrschenden mit der slowenischen Sprache im Bereich des Bildungswesens stößt man auf Beispiele, die von offener Unterdrückung bis zur latenten institutionellen Marginalisierung des Slowenischen zeugen. Hanns Haas spricht im Zusammenhang mit der bewussten Eindeutschung der Angehörigen der slowenischen Minderheit von „sozialstruktureller Gewalt“, die ihre „höchste Ausdrucksform im Bekenntniszwang, dem die Slowenen permanent ausgesetzt werden“ (Haas 1984, 26), findet.

Es ist nicht beabsichtigt, einen genauen historischen Abriss der Bedeutung der Schule und der Bildung für die slowenische Volksgruppe in Kärnten zu geben. Vielmehr sollen einige markante Ereignisse hervorgehoben werden, die einen nachhaltigen Einfluss auf die Schul- und Bildungssituation im zweisprachigen Gebiet Kärntens haben/hatten und die die Beziehung zwischen der slowenischen Minderheit und der deutschsprachigen Mehrheit prägen/prägten. Dabei sind vor allem der gesellschaftliche Stellenwert der slowenischen/zweisprachigen Ausbildung und ihre Akzeptanz durch die Bevölkerung in Südkärnten von besonderem Interesse. Beides, die gesellschaftliche Bedeutung und die Wertschätzung oder Nichtwertschätzung der slowenischen/zweisprachigen Bildung, wird aber letztlich – so die These – von der jeweiligen Politik und den politisch Herrschenden beeinflusst. Der Diskurs verschiedener Herrschaftseliten ist wesentlich dafür verantwortlich, welche Haltung und Einstellung die Bevölkerung gegenüber der Minderheitenschule einnimmt und wie sie auf das zweisprachige Bildungsangebot, Deutsch und Slowenisch, reagiert.

Utraquistische Schule und ihr Einüben in das Deutsche

Flugzettel gegen die „Kärntner Zwangsschulverordnung“, 1945. © Vladimir Wakounig, privat

In der Einstellung zur eigenen Sprache und zur eigenen Kultur spielte bei der Bevölkerung in Südkärnten, die um die Mitte des 19. Jahrhundert fast vollständig slowenischsprachig war, die Schulbildung eine Schlüsselrolle. Mit dem Inkrafttreten des Reichsvolksschulgesetzes 1869 wurde die sogenannte utraquistische Schule eingerichtet, deren Ziel es war, Kinder mit slowenischer Muttersprache so schnell wie möglich in die deutsche Sprache und deutsche Kultur einzugliedern. Die slowenische Sprache wurde im Unterricht nur so lange eingesetzt, bis die Lehrer/innen den Eindruck hatten, die Kinder können dem deutschsprachigen Unterricht folgen. In vielen Schulen unterrichteten Personen, die Slowenisch nur rudimentär konnten, ein Großteil der Lehrerschaft war deutschgesinnt, lehnte die slowenische Sprache aus ideologischen Gründen ab und ließ ihre slowenischfeindliche Haltung auch die Kinder spüren. Die Verwendung des Slowenischen war zeitlich befristet und hatte primär die Funktion eines politisch-sozialisatorischen Überleitungsmediums an jene Verhältnisse und Bedingungen, die den weiteren Eindeutschungs- bzw. Assimilierungsprozess bewerkstelligten und beschleunigten (vgl. Wakounig 1984, S.66). Die Verwendung des Slowenischen diente nicht dazu, den Kindern eine solide Sprachbildung in ihrer Erstsprache zu ermöglichen, sondern dazu, sie für das Deutsche lernfähig zu machen. Das Slowenische wurde in der Schule zur Hilfssprache degradiert, um die Assimilation an das Deutschtum zu ermöglichen.

Die utraquistische Schule verkörperte das Prinzip und die Ideologie „von der Höherwertigkeit der deutschen Kultur und Sprache und der deutschen Einheit Kärntens“. (Haas/Stuhlpfarrer 1997, S. 14) und ihre Vertreter/innen unternahmen alles, damit sich das Slowenische nicht zu einer gleichberechtigten Schul- und Bildungssprache entwickeln und etablieren konnte. Für weite Teil der slowenischen Bevölkerung blieb die Verwendung der slowenischen Sprache auf den Hof und die Familie beschränkt. Die Schule verhinderte, dass die slowenische Standardsprache erlernt werden konnte und so war es nicht verwunderlich, dass der Großteil der slowenischen Abgänger/innen der utraquistischen Schule als Analphabeten in ihrer eigenen Mutter- bzw. Erstsprache zu bezeichnen sind (vgl. Domej 2002, S.1244 ff). Viele Schüler/innen erlebten ihre slowenische Mundart als Widerspruch zum Schriftslowenischen und verweigerten die slowenische Lektüre mit dem Hinweis, diese Sprache habe mit ihrer Sprache nichts gemeinsam. Tatsache ist, dass die deutschnationale Schul- und Bildungspolitik mit dem utraquistischen Schulwesen ihre nationalistischen Zielsetzungen erreichte und somit die Ungleichheit zwischen den Deutsch- und Slowenischsprachigen in Kärnten verfestigte. Das utraquistische Schulwesen war ein wesentliches politisches Instrument zur Sicherung der Vorherrschaft der deutschen Sprache und Kultur und der Abhängigkeit der Slowen/innen in Kärnten.

Die slowenische Nationalbewegung, die sich um das Revolutionsjahr 1848 zu entwickeln begann und in manchen Gebieten unter der slowenischen Bevölkerung relativ stark Fuß fassen konnte, wollte ihre sprachlichen Emanzipationsbestrebungen durch einen muttersprachlichen Unterricht mit Deutsch als Pflichtgegenstand im Elementarbereich als Gegenentwurf zur deutschnationalen Bildungspolitik durchsetzen. Doch die Umsetzung der utraquistischen Schule brachte der slowenischen Emanzipationsbewegung das frühzeitige Ende (vgl. Kolb 2018, S. 82). Slowenische Geistliche, die zu den Proponenten eines nationalen Erstarkens des Slowenischen zählten, wurden zu Feindbildern des deutschsprachigen Bürgertums erklärt. Besonders bei den deutschfreundlichen Kreisen hielten sich die Ressentiments gegenüber der slowenischen Geistlichkeit in vielen Gebieten bis zum Ende des vergangenen Jahrhunderts und waren ein Produkt nicht aufgeklärter und nicht bewältigter Konflikte der Nationalisierung slowenischer und deutschsprachiger Kärntner/innen.

Das utraquistische Schulwesen war mehr oder weniger sieben Jahrzehnte lang in Geltung (1869–1941) und neben ökonomischen, sozialen und politischen Bedingungen eine der mächtigsten Säulen des ungleichen Verhältnisses zwischen der deutsch- und slowenischsprachigen Bevölkerung in Kärnten. Es war an einer zentralen Stelle der Beziehungen der beiden Bevölkerungsgruppen zueinander angesiedelt. Die gesellschaftliche Hierarchisierung und Anerkennung von Deutsch und Slowenisch, die Asymmetrie und die unterschiedliche öffentliche Bedeutung der beiden Sprachen wurden durch utraquistischen Unterricht internalisiert. Somit wurden in der Schule über mehrere Generationen hinweg Einstellungen und Wahrnehmungen der Heranwachsenden gegenüber den beiden Sprachen weitergegeben und entscheidend geprägt. Man kann ohne Weiteres die Behauptung aufstellen, dass das Erbe der utraquistischen Schule auch nach ihrem Ende weiterhin wirksam blieb und wesentlich dazu beitrug, dass sich trotz Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse nach dem Zweiten Weltkrieg keine langfristige Perspektive für eine obligatorische zweisprachige Bildung, an der beide Volksgruppen partizipieren, entwickeln konnte. Die gesellschaftlich und bildungspolitisch inferiore Stellung der slowenischen Sprache wurde über Jahrzehnte durch die Schule maßgeblich bestimmt (vgl. Kolb 2018, S. 82).

Stärkung der eigenen Strukturen

Buchcover „Österreich und seine Slowenen“ von Hanns Haas und Karl Stuhlpfarrer, 1977.
© Vladimir Wakounig, privat

Die sprach- und schulpolitische Situation der Kärntner Slowen/innen hat sich in der Ersten Republik zunehmend verschärft. Zahlreiche slowenische Priester verließen das Land, Lehrer/innen, die sich im Vorfeld der Volksabstimmung 1920 für die slowenischen Anliegen engagierten, wurden versetzt oder mussten fliehen, viele slowenischsprachige Beamten wurden des Dienstes enthoben. Die offizielle Politik des Landes Kärnten betrieb eine bewusste Schwächung, Unterdrückung und Vertreibung slowenischer Intelligenz gepaart mit einer aggressiven Entnationalisierung und Entfremdung der Slowen/innen von ihrer Sprache und Kultur (vgl. Domej 2002, S. 1246).

Dass sich antislowenische politische und strukturelle Maßnahmen nicht schlimmer auf den Bedeutungsverlust und das Verschwinden des Slowenischen aus dem öffentlichen Raum ausgewirkt haben, hat in erster Linie mit einer bewussten Stärkung der eigenen Strukturen der Kärntner Slowen/innen zu tun. Slowenische Lehrer/innen und Priester erkannten, dass von der utraquistischen Schule keine Bildung in slowenischer Sprache zu erwarten war. Daher wurden nach 1920 in vielen Ortschaften Südkärntens slowenische Kultur- und Bildungsvereine eingerichtet, die sich zur Aufgabe setzten, die slowenische Sprache durch verschiedene Aktivitäten (wie Theater, Lesezirkel, Tagungen) zu fördern, politische Aufklärung zu betreiben, das Selbstbewusstsein der Menschen zu stärken und den Zusammenhalt zu ermöglichen. Für die slowenische Volksgruppe war die Arbeit der Vereine ein entscheidendes Instrument gegen die offizielle Assimilierungspolitik. Kulturarbeit war wichtige politische Bildungsarbeit, bei der auch über gesellschaftliche, politische, soziale, wirtschaftliche und historische Entwicklungen und Ereignisse vorgetragen und diskutiert wurde. Entscheidend dabei war, dass mit der Verwendung des Slowenischen eine bewusste Alphabetisierung und eine Hinführung zur eigenen Sprache erreicht werden sollte.

Die Partizipation der slowenischen Bevölkerung Kärntens an der slowenischen Literatur und Kultur in der Zwischenkriegszeit ist vorwiegend ein Verdienst der vielen Kulturvereine, die slowenischsprachige Bücher unter die Bevölkerung brachten und besonders mit dem Theaterspiel quasi eine slowenische Basisbildung ermöglicht haben. Ohne diese private Vereinstätigkeit wäre es nicht möglich gewesen, die Kompetenz des Slowenischen und die Literalität im Slowenischen aufzubauen und zu erhalten. Tatsache ist, dass sich die slowenische Sprache und der Zugang zur slowenischen Kultur und Literatur am längsten dort erhalten haben, wo es den Kulturvereinen gelungen ist, Menschen anzusprechen, aktiv einzubinden und gezielte Bildungsarbeit in slowenischer Sprache anzubieten (vgl. Bahovec 2003; Malle 1991). Die Kultur- und Bildungsarbeit der slowenischen Vereine war ein wesentlicher Ersatz für die fehlende Schulbildung in der eigenen Sprache und sicherte damit auch die Hebung der Allgemeinbildung der Slowen/innen.

Eine wichtige Rolle bei der Förderung der slowenischen Erziehung und Bildung übernahm der Slowenische Schulverein (Slovensko šolstvo društvo), gegründet 1908 in Klagenfurt, dessen Ziel es war, die Gründung slowenischer Schulen zu ermöglichen und sich für die slowenische Allgemeinbildung von Jugendlichen einzusetzen. Dieser Schulverein ist bis heute tätig und Träger und Erhalter mehrerer privater zweisprachiger Kindergärten in Kärnten.

Rekonstruiert man die Intentionen der Gründungen von slowenischen Kulturvereinen, so stellt sich heraus, dass die Weitergabe und der Erhalt des Slowenischen zu den wichtigsten Aufgaben zählten, um eine nachhaltige Identifikation mit der slowenischen Sprache und Kultur zu ermöglichen. Die Teilnahme am Vereinsleben hatte somit eine identitätsstiftende Funktion über mehrere Generationen hinweg. Für die Bedeutung der Kulturvereine für den Erhalt der (Minderheiten)-Sprache und die Bildung in der eigenen Sprache sind zu dieser Zeit in anderen europäischen Staaten keine vergleichbaren Hinweise zu finden. Das Vertrauen in die eigene Stärke und die Schaffung eigener Strukturen haben bei den Kärntner Slowen/innen zur Stärkung der Zusammengehörigkeit und Selbstverantwortung für den aktiven Spracherhalt beigetragen.

Nach 1945 – kurzlebige Hoffnung

In der Zeit der Konstituierung der Zweiten Republik war aufseiten der Kärntner Landesregierung gegenüber der slowenischen Volksgruppe eine verhältnismäßig positive Einstellung zu erkennen, die es ermöglichte, dass in Südkärnten ein obligatorisches zweisprachiges Pflichtschulwesen eingeführt wurde. Die am 3. Oktober 1945 verabschiedete Verordnung zur Neugestaltung der zweisprachigen Volksschule sollte der erste Prüfstein für die versprochene Wiedergutmachung an den vertriebenen Slowen/innen sein.

Die schulische Neuregelung bedeutete einen völligen Bruch mit dem alten utraquistischen Schulsystem: Deutsch und Slowenisch gelten ab nun als gleichwertige Unterrichtssprachen, die zweisprachige Bildung ist an die gesamte Bevölkerung im gemischtsprachigen Siedlungsgebiet gerichtet, das nationale Bekenntnisprinzip bildet keine Grundlage für die Unterrichtssprache, die zweisprachige Bildung wird auf ein bestimmtes Gebiet ausgedehnt, die Verantwortung für die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft haben beide Bevölkerungsgruppen, nationale Zuschreibungskategorien werden aufgehoben und die Schule in Südkärnten soll aus den Fesseln des Volkstumskampfes befreit werden.

Die entscheidende pädagogische Herausforderung bestand darin, dass das neue Schulsystem dem Auftrag nach gegenseitiger Wertschätzung und Akzeptanz über die sprachlich-ethnischen Grenzen hinweg nachkommen musste und den persönlichen nationalen Ambitionen kein Gewicht mehr beigemessen wurde.

Ein Schulsystem, das die ursprünglichen ethnischen Herrschaftsordnungen infrage stellte, die Dominanz der deutschen Sprache relativierte und gleichzeitig das Erlernen der slowenischen Sprache zu einem verpflichtenden Bildungsauftrag für alle machte, bedeutete in den Augen deutschnationaler Kreise und ehemaliger Nazis eine Provokation. Für sie wurde diese Schule von Beginn weg als Zwangsverordnung („Zwangsschule“, „Diktat der Briten“, „Diktat der Alliierten“) abgestempelt, die sie mit allen Mitteln und Obstruktionen bekämpften. Das obligatorische zweisprachige Schulsystem rüttelte an jahrzehntelangen Fundamenten der sprachlichen Hierarchisierung und Ordnung. Die Gleichstellung und die Gleichberechtigung beider Sprachen in der elementaren Bildung standen in einem völligen Widerspruch zur slowen/innenfeindlichen Herrschaftspraxis.

Es stellte sich bald heraus, dass für die Regierenden die Schulverordnung von 1945 über die zweisprachige Schule bloß ein terminisierter Rettungsanker war, um die Verhandlungen zum Staatsvertrag möglichst schnell zu einem positiven Ende zu bringen. Die obligatorische zweisprachige Schule war im Grunde eine geduldete Ruhigstellung der Kärntner Slowen/innen und wurde am 22.9.1958 auf Druck deutschnationaler Gruppierungen außer Kraft gesetzt.

Zwischen Hoffnung und Niedergang

Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages (1955) gab es für die Kärntner Slowen/innen zwei entscheidende Ereignisse, die sich auf das zweisprachige Schulwesen nachhaltig auswirkten. Im Jahre 1957 wurde das Bundesgymnasiums für Slowenen in Klagenfurt (Zvezna gimnazija za Slovence v Celovcu) gegründet. Die Verwirklichung einer slowenischen höheren Schule war für viele die Erfüllung jener Bildungsanstrengungen, die dem Slowenischen den Wert und das Ansehen einer Bildungssprache verleihen sollten. Nur ein Jahr später (1958) setzte mit der Abschaffung des obligatorischen Schulwesens „eine neue Etappe des Niederganges des Slowenischen in Schule Öffentlichkeit und Alltagsleben“ (Domej 2002, S. 1248) ein.

Die zwei wichtigen minderheitenpolitischen Ereignisse fielen zeitlich nicht zufällig zusammen. Dahinter stand die politische Strategie, der breiten Bevölkerung in Südkärnten die zweisprachige Bildung und Erziehung zu entziehen und sie auf allen Ebenen zu unterbinden. Der slowenischen Sprache sollte die Basis für eine gesellschaftliche Funktionalität entzogen werden und die Schließung des Bundesgymnasiums für Slowenen wäre eine logische Folge gewesen (vgl. Wakounig 2008, S. 238). Die „programmierte Totgeburt“ (Pachner 1977, S. 38) trat jedoch nicht ein.

Demonstration des Kärntner Heimatdienstes (KHD) gegen das Slowenische Gymnasium in Klagenfurt/Celovec, 1974.
© Vladimir Wakounig, privat

Während die Anmeldungen zum zweisprachigen Unterricht1 im Pflichtschulbereich in den folgenden Jahren rapide sanken und im Schuljahr 1975/76 nur mehr 13,9% der Kinder in den Volksschulen Südkärntens einen zweisprachigen Unterricht besuchten, wuchs das Vertrauen in das Bundesgymnasium für Slowenen von Jahr zu Jahr. Mit der Etablierung des Gymnasiums begannen sich die gesellschaftlichen Verhältnisse der slowenischen Volksgruppe grundlegend zu ändern. Die Existenz eines eigenen Gymnasiums erwies sich für die gesamte slowenische Volksgruppe als eine entscheidende gesellschaftspolitische Emanzipation. Je stärker sich slowenische Absolvent/innen am politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und öffentlichen Leben beteiligten und die slowenische Sprache als Selbstverständlichkeit im öffentlichen Raum einforderten, umso mehr wuchs die Ablehnung der Schule durch die deutschnationalen Kreise. Bei verschiedenen Aufmärschen minderheitenfeindlicher Organisationen wurde das Slowenische Gymnasium als „Das große Gift“ desavouiert.

Als sich gegen Ende der 1970er Jahre vor allem politisch aufgeschlossene und akademisch gebildete Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit vermehrt entschlossen, ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht anzumelden, wurde dieser Prozess von der offiziellen Politik und den deutschnationalen Organisationen nicht goutiert. Der Kärntner Heimatdienst verlangte in der ersten Hälfte der 1980er-Jahre vehement die Einführung getrennter Volksschulen sowie eine Personalpolitik, die auf dem ethnischen Prinzip beruhte („Deutsche Lehrer für deutsche Kinder“). Den Angriff auf eine radikale strukturelle, organisatorische und personelle Änderung des Minderheitenschulwesens konnten die Kärntner Slowen/innen nur mithilfe einer solidarischen Haltung der Mehrheitsbevölkerung und des Engagements der österreichischen und ausländischen Sozialwissenschaftler/innen abwehren. Mehrere politische Vertreter der slowenischen Volksgruppe erkannten, dass die Einbindung demokratisch gesinnter Personen aus der Mehrheitsbevölkerung und international anerkannter Expert/innen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit und interkultureller Bildung der politischen Auseinandersetzung um die Zukunft der zweisprachigen Schule eine neue Qualität gab (vgl. Wakounig 2008, S. 306ff).

Qualität des zweisprachigen Unterrichts

Die Erhaltung und Weiterentwicklung des Minderheitenschulwesens der letzten drei Jahrzehnte hängen mit sehr vielen Eigeninitiativen einzelner Personen zusammen. Entscheidende Verbesserungen und Erweiterungen der zweisprachigen Bildung sind fast ausschließlich aus den Kooperationen zwischen Personen und Initiativen aus den beiden Volksgruppen sowie aus der Zusammenarbeit mit fachlichen und wissenschaftlichen Institutionen entstanden. Das bedeutet, dass gerade im Schul- und Bildungsbereich fachliche und moralische Solidaritäten notwendig geworden sind. Man kann durchaus behaupten, dass im Gegensatz zu den früheren Jahrzehnten, als das Engagement für die slowenischsprachige Schulbildung fast ausschließlich von den betroffenen Slowen/innen aufgenommen und vorangetrieben wurde, gegenwärtig aktuelle Fragen der zweisprachigen Bildung in einem offenen Diskurs mit Lehrer/innen, Eltern, Schulbehörde, Wissenschaft und Bildungspolitik gelöst werden müssen. Es ist anzunehmen, dass die slowenische Volksgruppe bei Fragen zweisprachiger Bildung nicht mehr jene Argumentationsmuster anwenden kann, die verwendet wurden, als sie mehr oder weniger auf sich selbst sowie auf das eigene Wissen, Engagement und die eigene Überzeugung angewiesen war. Die Erhaltung und die Entwicklungsperspektiven des zweisprachigen Unterrichts im Bereich des Minderheitenschulwesens müssen ein öffentliches Anliegen sein, das nur in einer fachlichen und bildungspolitischen Auseinandersetzung diskutiert und gelöst werden kann.

Die größten Meilensteine der letzten Jahrzehnte im Bereich der zweisprachigen Elementarbildung sind zweifelsohne die Verfassungsgerichtshoferkenntnisse aus den Jahren 1989 und 2000. Das erste Erkenntnis führte zur Gründung der Öffentlichen zweisprachigen Volksschule in Klagenfurt im Jahre 1990, mit dem zweiten Erkenntnis wurde der zweisprachige Unterricht auf alle vier Schulstufen der Volksschule ausgeweitet. Beide Male sind betroffene Eltern mit ihrer Klage beim Höchstgericht deshalb erfolgreich gewesen, weil sie sich auf eine solidarische Haltung und ein fundiertes Expert/innenwissen von Angehörigen beider Volksgruppen verlassen konnten.

Die derzeit größte Herausforderung einer zweisprachigen Bildung im Bereich des Minderheitenschulwesens ist die Qualitätssicherung des zweisprachigen Unterrichts. Auch diesbezüglich sind im Minderheitenschulwesen in Kärnten mit dem Modell des immersiven zweisprachigen Unterrichts („Eine Woche Deutsch – eine Woche Slowenisch“) innovative Schritte gesetzt worden. Ohne wissenschaftliche Kontakte und Recherchen in anderen Ländern (wie Kanada, Luxemburg, Deutschland oder der Schweiz) nach Modellen qualitativ hoher zweisprachiger Erziehung würden jedoch solche Initiativen nicht entstehen. Erfahrungen aus dem immersiven zweisprachigen Modell, das an einigen zweisprachigen Volksschulen bzw. in zweisprachigen Klassen in Kärnten erfolgreich praktiziert wird, werden derzeit mit Unterstützung des Bildungsministeriums auf das Minderheitenschulwesen im Burgenland übertragen.


Literatur

Bahovec, Tina (Hrsg.): Eliten und Nationwerdung. Die Rolle der Eliten bei der Nationalisierung der Kärntner Slovenen. Hermagoras/Mohorjeva: Klagenfurt/Celovec 2003.

Baumgartner, Gerhard: Sprachgruppen und Mehrsprachigkeit im Burgenland, (Zugriff am 22.2.2019).

Dirim, Inci: „Wenn man mit Akzent spricht, denken die Leute, dass man auch mit Akzent denkt oder so.“ Zur Frage des (Neo-)Linguizismus in den Diskursen über die Sprache(n) der Migrationsgesellschaft. In: Mecheril, Paul u.a. (Hrsg.): Spannungsverhältnisse. Assimilationsdiskurse und interkulturell-pädagogische Forschung. Waxmann: Münster – New York 2010, S. 91–111.

Domej, Theodor: Das Minderheiten-Schulwesen in Kärnten: gestern, heute und morgen. In: Erziehung und Unterricht 2002, 9–10, S. 1242–1267.

Haas, Hanns: Eindeutschung als oberstes Prinzip. In: Hände weg von der zweisprachigen Schule. Engagierte Gegenschrift gegen eine provinzielle Verschwörung. Herausgegeben vom Zentralverband slowenischer Organisationen und dem Rat der Kärntner Slowenen. Klagenfurt/Celovec 1984, S. 19–34.

Kolb, Jonas: Präsenz durch Verschwinden. Sprache und Ethnizität in der Alltagspraxis junger Kärntner Slowen_innen. transcript: Bielefeld 2018.

Malle, Augustin: Die slowenischen Organisationen im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in der Ersten Republik. In: Das gemeinsame Kärnten – Skupna Koroška. Dokumentation des deutsch-slowenischen Koordinationsausschusses der Diözese Gurk. Hermagoras/Mohorjeva: Klagenfurt/Celovec 1991, S.127–137.

Neumann, Andreas: Sprachensterben in Europa – Rechtliche Maßnahmen zur Erhaltung von Minderheitensprachen. Braumüller: Wien 2009.

Pachner, Franz (unter Mitwirkung von Ludwig Flaschberger): Bemerkungen zur Situation der Kärntner Slowenen aus sozialwissenschaftlicher Sicht. In: Österreichische Zeitschrift für Soziologie, 1977, H. 5, S. 36–53.

Suppan, Arnold: Die österreichischen Volksgruppen. Tendenzen ihrer gesellschaftlichen Entwicklung im 20. Jahrhundert. R. Oldenbourg: München 1983.

Wakounig, Vladimir: Die Illusion von der Gleichberechtigung. Beispiel: Kärntner Slowenen. In: Fortschrittliche Wissenschaft, 12, 1984, 63–84.

Wakounig, Vladimir: Der heimliche Lehrplan der Minderheitenbildung. Die zweisprachige Schule in Kärnten 1945–2007. Drava: Klagenfurt/Celovec 2008.


Fußnote

1 Das Minderheitenschulgesetz von 1959 sah für die Teilnahme der Kinder am zweisprachigen Unterricht eine explizite Anmeldung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vor.


Ao. Univ. Prof. Dr. Vladimir Wakounig, geb. in Müllnern/Mlinče, Matura am Bundesgymnasium für Slowenen in Klagenfurt, Studium der Theologie, Erziehungswissenschaft und Publizistik, langjähriger Mitarbeiter am Institut für Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung der Universität Klagenfurt/Celovec; Forschungsschwerpunkte: Zwei- und mehrsprachige Schulbildung, Minderheiten und Bildungssysteme sowie Interkulturelle Bildung.