Volker Schönwiese: Die Behindertenbewegungen[1]


Die Wurzeln der aktuellen Bewegungen von Personen mit Behinderungen, die soziale Rechte und Anerkennung einfordern, sind in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zu finden. Kriegsopfer hatten noch während des Ersten Weltkriegs bestimmte Leistungen erkämpft, Personen mit Arbeitsunfällen oder -erkrankungen erreichten Ähnliches. Alle anderen behinderten Personen waren nach dem Armen- und Heimatrecht minimalst versorgt oder in Altersheimen, Versorgungshäusern oder Anstalten untergebracht. Siegfried Braun, der 1913 nach Wien zog und dort für sich nur in einem „Siechenhaus“ Unterstützung finden konnte, war der wesentliche Gründer der „Krüppelarbeitsgemeinschaft/Vereinigung der Körperbehinderten Österreichs“. Die Gemeinschaft entwickelte sich in den 20er- und 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts zu einer Selbsthilfeorganisation in Kooperation mit Expert_innen (wie Ärzt_innen, Sonderschullehrer_innen). Die zentrale Forderung war „Arbeit nicht Mitleid“ und es entstand eine gewisse Nähe zu den Sozialdemokraten. Der sozialdemokratische Abgeordnete Hans Jiricek präsentierte im Dezember 1931 in einer Grundsatzrede die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft im Nationalrat. Angestrebt wurde z.B. die Gleichstellung mit Kriegsgeschädigten und ein rechtlicher Anspruch auf Leistungen in einem Bundesgesetz, um der Armenfürsorge zu entkommen. Die Arbeitsgemeinschaft setzte auf Sonderschulen, Heime und Werkstätten, die als Bildungs- und Rehabilitationsorte verstanden wurden. Die Forderungen der Krüppelarbeitsgemeinschaft ließen sich im damaligen Österreich in seiner Entwicklung in Richtung Dollfuss-Regime/Austrofaschismus nicht umsetzen. Die Krüppelarbeitsgemeinschaft gründete mehrere Werkstätten in Wien und St. Pölten und versuchte so, selbst Arbeit zu schaffen. Eine entscheidende Niederlage erlitt sie 1935 durch die Verabschiedung des Gesetzes „über die militärische Ausbildung als Grundforderung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst“, sie kritisierte die geforderte Wehrfähigkeit als schweres Unrecht.

Zur Eröffnungsfeier des Jahres der Behinderten im Jahr 1981 blockieren Behindertenrechts-Aktivist*innen für kurze Zeit den Eingang der Hofburg. Sie versuchen Bruno Kreisky ein Flugblatt zu überreichen. In der Folge gab es ein Gespräch mit dem damaligen Sozialminister Dallinger – ohne irgendein Ergebnis. Foto: Frimmel

1938 passte sich die Arbeitsgemeinschaft widerstandslos den Nationalsozialisten an, in der letzten Nummer der eigenen Zeitschrift wurde dazu aufgerufen, für den „Anschluss“ zu stimmen. Die Behindertenbewegung war damit vollständig gescheitert. Unter nationalsozialistischer Herrschaft wurde aus dem Kampf um Arbeit eine Pflicht auf Leistung für die „Volksgemeinschaft“, verbunden mit einem eugenischen Sterilisations-, Selektions- und Mordprogramm zur Auslöschung der weniger Leistungsfähigen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden neben der Fortführung traditionsreicher Selbsthilfeverbände – wie Zivilinvalidenverband, Blindenverband, Gehörlosenverband – ab den 1970er-Jahren im Rahmen der Neuen Sozialen Bewegungen an Menschenrechten und Selbstbestimmung orientierte Selbsthilfebewegungen. Sie wandten sich vom traditionellen Wohlfahrtsmodell ab, forderten umfassende Gleichstellung und protestierten gegen jede Art von Diskriminierung und Aussonderung. Sie gründeten Zentren für Selbstbestimmtes Leben und entwickelten eine Praxis von Peer Counselling und Persönlicher Assistenz. Diese Neuen Behindertenbewegungen hatten und haben starken Einfluss auf den Paradigmenwechsel in Behindertenpolitik und Behindertenhilfe, wie er sich in der von der internationalen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung initiierten UN-Behindertenrechtskonvention (2006) widerspiegelt.


Demonstration von behinderten Schüler_innen auf der Wiener Ringstraße, um Zugang zu Theater und Konzerten zu bekommen, 1974, Archiv bidok-Geschichte Behindertenbewegung

Diesen neuen Gruppen war die Tradition der Selbsthilfe in der Zwischenkriegszeit völlig unbekannt, die Zwischenkriegszeit und die Zeit des Nationalsozialismus waren unter dem allgemeinen Schleier des Schweigens und Tabuisierens verdrängt und nicht weiter beachtet. Neuer Ausgangspunkt war die Bürger_innenrechtsbewegung behinderter Menschen in den USA, die mit Demonstrationen, Blockaden und Klagen gegen die diskriminierenden Bedingungen für die Schaffung von Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben eintrat. Aus der politischen Stimmung der 1968er-Bewegung begann sich auch im deutschsprachigen Raum eine kleinteilige Graswurzelbewegung von Personen mit Behinderungen und ihren Verbündeten zu entwickeln, örtlich eng mit den Landeshauptstädten und den dortigen Bildungseinrichtungen verbunden. Zeitzeug_inneninterviews mit einigen behinderten Personen dieser Generation aus Österreich sind veröffentlicht und können die damalige Situation plastisch nachzeichnen.[2]

Aktive Verbündete waren eine Reihe von kritischen Professionellen aus den Bereichen der Universitäten, sozialen Verwaltungen und Behindertenhilfe, die sich meist mit der Weiterentwicklung der mitgegründeten Initiativen zurückzogen, aber der Behindertenbewegung als Verbündete treu blieben.

Aktionstheater „Chancengleichheit“ der Wiener AKN, Innsbruck 1978: „Die Normalität tanzt und behinderte Menschen fallen“ (Foto: IBN 1978)
© Volker Schönwiese

Diese neue Bürger_innenrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen trat in den 1980er-Jahren als Selbstbestimmt-Leben-Bewegung mit relativ einheitlichen Zielen auf und stellte mit Manfred Srb 1986 über die Grünen erstmals einen behinderten Abgeordneten im Parlament. Menschenrechtliche Perspektiven und Themen wurden in die politischen Debatten einer Gesellschaft eingeführt, die es bis dahin gewohnt war, behinderte Menschen als Objekte karitativer Fürsorge oder staatlicher Wohlfahrt zu betrachten. Entmündigung, Isolation und Aussonderung sollten nicht länger hingenommen, die institutionellen Mauern, die den Raum des gesellschaftlichen Ein- und Ausschlusses markieren, zum Einsturz gebracht werden.

Die Mitglieder der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung agierten von Anfang an aufgrund sehr persönlicher Erfahrungen mit Fremdbestimmung, Gewalt, Segregation und Institutionalisierung, sie protestierten gegen Gewalt und Gewaltbedingungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Bis heute gibt es Auseinandersetzungen um Anerkennung von erlittenem Unrecht und um Schadenersatz z.B. für ehemalige Heimkinder für erlittene seelische und körperliche Misshandlungen. Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung forderte Wahl- und Entscheidungsfreiheit und die Ermöglichung persönlicher Lebensstile, die alle – im heutigen Sinne – intersektionalen Kategorien beinhalten, ohne dass Geschlecht, sexuelle Orientierung, Ethnizität usw. ausdrücklich leitende Kategorien waren. Wenn überhaupt, dann wurden in Forderungskatalogen Frauenrechte angesprochen, oder noch basaler, das Recht auf Beziehungsleben und Sexualität, dessen Unterdrückung historisch Tradition hat. Erst die UN-Behindertenkonvention 2006 eröffnete einen weiten Rahmen an formulierten Rechten, der auch Intersektionalität miteinschließt. Bei den ab den 1980er-Jahren erhobenen politische Forderungen wurde bald klar, dass das Ziel, Kontrolle über das eigene Leben zu erhalten, nicht nur über politische Aktionen erreicht werden konnte. Die politischen Systeme reagierten nicht. Einige Gruppen – vor allem in Landeshauptstädten – gründeten in dieser verzweifelten Situation Selbsthilfeorganisationen, ähnlich wie nach dem Ersten Weltkrieg Selbsthilfegruppen TrägerInnen von Werkstätten wurden.

Flugblatt gegen das Behindertendorf Altenhof
© Volker Schönwiese

Die neu gegründeten Zentren für Selbstbestimmtes Leben (Centres for Independent LivingCIL) boten als Selbsthilfeorganisationen Peer Counselling und/oder Persönliche Assistenz statt Pflege und Betreuung an. Diese Entwicklung war und ist aufgrund der verzweifelten Lebenslage vieler behinderter Menschen, der fehlenden politischen Durchsetzung von De-Institutionalisierung und der fehlenden Achtung von Selbstbestimmung in den vorhandenen Einrichtungen der Behindertenhilfe nötig geworden. Wieweit diese alternativen Organisationen das traditionelle System der Behindertenhilfe nur ergänzen oder neue Entwicklungen in Richtung Selbstbestimmung initiieren können, bleibt offen. Sicher ist durch die Tätigkeit der internationalen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung im Rahmen eines größeren gesellschaftlichen Wandels im Spät-Kapitalismus eine Reform-Dynamik in Gang gesetzt worden, deren Höhepunkt die von der internationalen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung erkämpfte Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 war.

Zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen und Behindertenpolitik in Österreich

Die derzeitige Situation von Menschen mit Behinderungen lässt sich nach der Umsetzung bzw. der Nicht-Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beurteilen. Menschen mit Behinderungen sind auf allen gesellschaftlichen Ebenen mit Barrieren konfrontiert. Dies betrifft alle Lebensbereiche, wie z.B. Wohnen, Bildung, Arbeit, persönlichen Lebensstil, Teilnahme am öffentlichen Leben und Anerkennung, sowie Unterstützungsformen für ein selbstbestimmtes Leben mit Persönlicher Assistenz. Beispielsweise sind nur ca. 3% bis 5% des Wohnungsbestandes in Österreich barrierefrei zugänglich, gleichzeitig gibt es erfolgreiche Initiativen der Wirtschaftskammer zur Verminderung der Baustandards für Barrierefreiheit in den Landesbauordnungen. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ist doppelt so hoch wie die der übrigen Bevölkerung, besonders betroffen dabei sind Frauen mit Behinderungen. Ca. 25.000 Personen mit Behinderungen arbeiten in Werkstätten für Taschengeld und ohne sozialversichert zu sein (außer Unfallversicherung). Bei dem in den 1990er-Jahren erkämpften Pflegegeld konnte keine bedarfsgerechte Lösung, sondern nur ein Zuschuss erreicht werden, der noch dazu seither durch fehlende Inflationsanpassung stark reduziert worden ist. Die gleichzeitig mit dem Pflegegeld verhandelte Strategie zur De-Institutionalisierung wurde nicht umgesetzt, dagegen ist eine Ausweitungs- und Kommodifizierungspolitik charakteristisch für die Systemdynamik. Ein Beispiel für die herrschende Zuschreibungspolitik ist die Ausweitung der Zuschreibung „Sonderpädagogischer Förderbedarf“, die die Stabilisierung des vorhandenen Sonderschulsystems und gleichzeitig Integration/Inklusion ermöglicht. Das Menschenrecht auf Inklusion wird als zusätzliche Möglichkeit und damit als weitere Spaltungs- und Platzierungsmöglichkeit von Kindern mit Behinderungen interpretiert und umgesetzt. Für die derzeitige Regierung ist schon das zu viel Inklusion, sie will verstärkt zurück zu den Sonderschulen, inklusive Lehrer_innenbildung soll durch Sonderpädagogik ersetzt werden.

Diskriminierungen sind in Österreich nicht bekämpfbar, die Gleichstellungs-Gesetzgebung für behinderte Menschen enthält Schlichtungsmöglichkeiten, aber keinen durchsetzbaren Unterlassungsanspruch. Massiv individualisierende Repräsentationen von „Behinderung als Schicksalskonstruktion“ (mit Spendenaktionen wie „Licht ins Dunkel“ als Spitze des Eisberges) und „Inklusion durch Leistung“ (als Rehabilitations- und Mainstreamingprinzip, teilweise mit Sport als Einfallstor) dominieren die Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderungen in Politik und Alltag.

Die österreichische Behindertenpolitik lässt sich historisch und aktuell mit einem Mix von drei Typen beschreiben:

  1. Der Typus der kompensationsorientierten Behindertenpolitik entspricht dem medizinischen (Fürsorge-)Modell und beinhaltet mehr oder weniger ausgebaute Geldleistungen sowie Sach- und Dienstleistungen wie die Unterbringung in Einrichtungen.
  2. Rehabilitationsorientierte Politik folgt einem ökonomischen Modell und setzt medizinische, soziale und psychische Rehabilitation zur Förderung von Arbeitsbefähigung und Beschäftigung ein.
  3. An Menschenrechten orientierte Politik folgt einem sozialpolitischen Modell von Behinderung, beinhaltet Antidiskriminierungsvorschriften/Herstellung von Barrierefreiheit, setzt auf gemeindenahe Unterstützungs- und Assistenzdienste und ist grundsätzlich an Selbstbestimmung und Partizipation orientiert.
Mahnwache vor dem Stephansdom in Wien, Dorothea Brozek (Wien), Günther Schleser (Salzburg)und Volker Schönwiese (Innsbruck) im Gespräch, 1990 (Foto: Erwin Riess)
© Erwin Riess

Die Behindertenbewegungen und insbesondere die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung forderte und fordert soziale Rechte und allgemeine Gleichstellung ein, begegnete und begegnet dabei im politischen Alltag vor allem zwei Abwehrtypen. Unter dem Titel „Subsidiarität“ sollen Lösungen wohnorts- und gemeindenah gefunden werden, grundsätzlich entscheidend für Selbstbestimmung, meist ist damit aber nichts anderes als Sparpolitik und Rückverweisung an die Familie (an Frauen) gemeint – klassisch als christlich-soziale Politik bekannt, die weniger Sozialstaat und mehr (familiäre) Eigenverantwortung sowie mehr Marktwirtschaft fordert. Dies beinhaltet den Abbau öffentlicher sozialer Sicherungen, Individualisierung von Risiken und die Verlagerung politischer Regelungen in Richtung Förderung der (internationalen) Versicherungswirtschaft. Unter dem Titel „Solidarität“ geht es um entscheidend wichtige, öffentliche soziale Sicherungssysteme, eine inhaltliche Einflussnahme durch die betroffenen Personen auf die Qualität der erbrachten Leistungen ist dabei allerdings eingeschränkt bis ausgeschlossen. Das Prinzip der Sachleistungen und eine Dynamik der Dienstleistungs- und Sozialwirtschaft mit der Entwicklung von institutionellen Eigeninteressen dominiert – als sozialreformerische Politik bekannt, die sich in allgemeine Kommodifizierungsprozesse einfügt. Gewerkschaftliche Interessenvertretung konzentriert sich in diesem Zusammenhang meist auf Lohn und Arbeitsbedingungen sowie auf den Erhalt der institutionellen Arbeitsstruktur, nicht aber auf die Qualität der Leistungen (gemessen z.B. an den menschenrechtlichen Standards der UN-Behindertenrechtskonvention).

Demonstration für „Persönliche Assistenz für Alle“, Linz 2010 (Foto: Klaudia Karoliny)
© Klaudia Karoliny

Dass die historischen Entwicklungen nicht linear verlaufen, zeigen allerdings die 1990er-Jahre. Dank einer politisch offensichtlich günstigen Konstellation und aktiven sozialen Bewegungen wurden damals eine ganze Reihe von Reformen in Angriff genommen, wie z.B. schulische Integration, Pflegegeldreform, Reform des Entmündigungsrechtes in Richtung Sachwalterschaft, Unterbringungsgesetz, die Verfassungsreform, die Benachteiligung verbietet, und (erst 2001) das Verbot von Sterilisation ohne Einwilligung der betroffenen Person. All diese Initiativen verweisen in eine menschenrechtlich abgesicherte Richtung, wurden aber in der Folge weder konsequent umgesetzt noch weiterentwickelt. Alle Regierungen ab Ende der 1990er-Jahre waren an Stagnation, dem Zurückdrehen oder der Kommodifizierung dieser Errungenschaften orientiert. Die Analyse dieser Entwicklung steht aus, sie wird wohl mit Makroentwicklungen wie den langfristigen ökonomischen Folgen des „Falls der Mauer“ und dem entsprechend „befreiten“ Kapitalismus, aber auch spezifischen österreichischen Entwicklungen wie der ersten schwarz-blauen Regierung im Zusammenhang stehen.

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist in der Umsetzung ihrer Forderungen nach Gleichstellung und Selbstbestimmung – letztlich geht es um eine Politik der Verteilungsgerechtigkeit – im Rahmen größerer politischer Dynamiken jedenfalls nur bedingt erfolgreich. Die Politiken der Verwahrung, Rehabilitation und Normalisierung sowie die Politiken der Kommodifizierung/Vermarktlichung in dem wirtschaftlich nicht unwichtigen Dienstleistungssektor der Behindertenhilfe erscheinen gegenüber Graswurzelbewegungen von behinderten Frauen und Männern übermächtig. Die Kämpfe dauern allerdings – im historischen Rückblick und im Blick auf die Zukunft – an. Sicher hat die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung einen internationalen Paradigmenwechsel verstärkt, der Selbstbestimmung, Inklusion, De-Institutionalisierung, Partizipation, Barrierefreiheit und Gleichstellung zu leitenden Prinzipien machte. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in diesem Sinne sowohl in ihrem Entstehungsprozess als auch in ihren formulierten Inhalten stark von der internationalen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung behinderter Menschen geprägt.


Timeline zur Behindertenbewegung in Österreich

(vgl. die ausführliche Zeitleiste unter http://bidok.uibk.ac.at/projekte/behindertenbewegung/zeitleiste.html)

  • 1926 Gründung der „Ersten österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft“
  • 1927 Gründung der Zeitschrift „Der Krüppel“ und Beginn der Errichtung von selbstorganisierten Werkstätten
  • 1931 Grundsatzrede des sozialdemokratische Abgeordnete Hans Jiricek „über das Krüppelproblem“ im österreichischen Nationalrat mit Präsentation der Forderungen der Krüppelarbeitsgemeinschaft
  • 1938 Die Krüppelarbeitsgemeinschaft begrüßt den Anschluss an Deutschland
  • 1948 Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen reorganisieren sich
  • 1955 Demonstration von behinderten Personen „Gebt uns Arbeit statt Almosen“ am Ring in Wien
  • 1974 Demonstration von behinderten Schüler_innen auf der Wiener Ringstraße, um Zugang zu Theater und Konzerten zu bekommen
  • 1975 Gründung der „Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation“ (inzwischen „Österreichischer Behindertenrat“)
  • 1976/1977 Gründung mehrerer an Menschenrechten orientierter Gruppen von Personen mit Behinderungen – Beginn einer neuen Behindertenbewegung, der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung; österreichweite Vernetzung
  • 1981 Blockade der Hofburg bei der Eröffnung des „Internationalen Jahres der Behinderten“ durch die Bundesregierung
  • 1986 Manfred Srb wird als Mitglied der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung für die Grünen in das Parlament gewählt
  • 1990 Demonstrationen für ein Pflegegeldgesetz, Hungerstreik im Parlament
  • 2008 Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den Nationalrat

Links zur Behindertenbewegung und der Lage behinderter Menschen in Österreich

ANED (Europäische Union): The Academic Network of European Disability Experts, Country Report Austria.

Geschichte der Behindertenbewegung Projekt und Archiv (2018) auf bidok – behinderung inklusion dokumentation

Monitoringausschuss (2018): Monitoring-Bericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anlässlich des zweiten Konstruktiven Dialoges mit Österreich.

ÖBR (2018): Zivilgesellschaftsbericht: Bericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich anlässlich des 2. Staatenberichtsverfahrens vor dem UN-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Pernegger, Maria (2016): Studie zu Menschen mit Behinderungen in den österr. Massenmedien.

SLIÖ-Fragen zur Wahl (2017): 10 Fragen zur Behindertenpolitik zu den Nationalratswahlen 2017 – Fragen und Antworten der Parteien.

Stockner, Hubert (2011): Persönliche Assistenz als Ausweg aus der institutionellen Segregation von Menschen mit Behinderungen. Bericht für Selbstbestimmt Leben Österreich zur Situation der Persönlichen Assistenz in Österreich.


Fußnoten

[1] Dieser Text verarbeitet den Einleitungstext und Materialien des Projektes Geschichte der Behindertenbewegung in Österreich.

[2] siehe: ZeitzeugInneninterviews


Volker Schönwiese ist seit den 1970er Jahren Aktivist der Behindertenbewegung in Österreich und lehrte von 1983 bis 2013 an der Universität Innsbruck Inklusive Pädagogik und Disability Studies