Herbert Langthaler: Asylland Österreich … und raus bist du!
Die Geschichte der Fluchtbewegungen nach Österreich ist noch nicht geschrieben. Trotz der weit verbreiteten öffentlichen Aufmerksamkeit, die das Thema vor allem in den letzten 30 Jahren (siehe auch den Text von August Gächter) erfahren hat und weiter erfährt, herrscht, was die historische Aufarbeitung der periodisch auftretenden Fluchtbewegungen betrifft, eine seltsame Geschichtsvergessenheit. Über die Reaktionen auf politisch-administrativer Ebene auf die periodischen Fluchtbewegungen (1956, 1968, 1981, 1991/92) existieren zumindest vereinzelt wissenschaftliche Arbeiten, eine historische Aufarbeitung der politischen Folgen dieser Fluchtbewegungen lässt aber ebenso auf sich warten1 wie eine Geschichte der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Flüchtlingsbereich oder der so genannten RCOs (Refugee Community Organisations).
Status quo
Das Feld der Asyl- und Flüchtlingspolitik war und ist in den letzten 30 Jahren geprägt von einer Instrumentalisierung durch rechte PolitikerInnen, die massiv Ressentiments gegen Flüchtlinge schürten und gerade aktuell wieder schüren. Dass sie damit Wahlen gewinnen können, geht wohl auch darauf zurück, dass sich große Teile der Gesellschaft für diese Ressentiments empfänglich zeigen und auch die Sozialdemokratie selten eine klare Position für die Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen zum Flüchtlingsschutz einnahm und einnimmt. Einen Überblick über die Entwicklungen der Asylpolitik von 1989 bis ca. 2013 habe ich mehrfach andernorts gegeben.2Wie bereits nach der Fluchtbewegung 1991/92 kam es auch in den letzten Jahren nach 2015/16 zu einem deutlichen Rechtsruck und damit verbunden zu einer Reihe von restriktiven Gesetzesänderungen und vor allem zu einer in dieser Form beispiellosen Verschärfung der bürokratisch-juristischen Praxis. Waren es 1991/92 vor allem Flüchtlinge aus Rumänien, die als besonders bedrohlich konstruiert wurden – während die Flüchtlinge aus den Jugoslawien-Kriegen eher auf Wohlwollen stießen – sind es heute Flüchtlinge aus Afghanistan, gegen die heftige Ressentiments geschürt werden. Dazu kommt, dass die Asylverfahren von den BeamtInnen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) oft höchst willkürlich geführt werden. Die jüngste Forderung von Innenminister Herbert Kickl, dass das Recht der Politik folgen solle, ist in Bezug auf Asylverfahren afghanischer Flüchtlinge bereits seit 2017 Praxis. Von einem Großteil der Bevölkerung unbemerkt, findet hier eine bedrohliche Erosion rechtsstaatlicher Standards statt.
Aufgezeigt werden diese Entwicklungen in erster Linie von ehrenamtlichen Initiativen und Organisationen, für die sich in den letzten Jahren der Begriff „Zivilgesellschaft“3 eingebürgert hat. Diese „Zivilgesellschaft“ versucht auch in Form verschiedener Protestmobilisierungen (Kampagnen, Petitionen, Mahnwachen, Demonstrationen), gegen solche Praxen Widerstand zu leisten. Häufige Forderung ist ein Bleiberecht für „gut integrierte“ Flüchtlinge bzw. ein genereller Stopp von Abschiebungen in Kriegsgebiete (#SicherSein). Neben humanitären Argumenten werden bei diesen Kampagnen auch immer wieder Frames verwendet, die an die wirtschaftliche Vernunft appellieren. So bei der bislang erfolgreichsten Kampagne gegen die Abschiebung von Geflüchteten, die eine Lehrstelle gefunden haben: „Petition gegen die Abschiebung unserer zukünftigen Fachkräfte.“
„Hilfe unter Protest“: Entwicklung von Flüchtlings-NGOs
Anfänge im Kalten Krieg
Nichtstaatliche Flüchtlingsbetreuungen und -beratungen haben spätestens seit 1989 auch eine politische Dimension. Aber schon bei der Bewältigung der Fluchtbewegungen 1956 (Ungarn), 1968 (Tschechoslowakei) und 1981 (Polen) waren nichtstaatliche AkteurInnen und Freiwillige dort beteiligt, wo sich der Staat überlastet fühlte. Eigene dauerhafte Strukturen für die Flüchtlingshilfe entwickelten sich erst zaghaft. Die meisten Flüchtlinge verließen Österreich bald und zogen in klassische Einwanderungsländer wie die USA, Kanada, aber auch Südafrika weiter. Die Caritas betreute die in Traiskirchen4 untergebrachten Flüchtlinge vor dem Fall des Eisernen Vorhangs bis zur Auswanderung. Andere Hilfsorganisationen boten nur punktuell Unterstützungsleistungen an. Forderungen der österreichischen Politik richteten sich vor dem Ende des Kalten Krieges nur an die osteuropäischen Herkunftsländer. Im Zentrum stand die freie Ausreise. Federführend waren dabei nicht österreichische Wohlfahrtsverbände, sondern internationale NGOs wie Amnesty International. Flüchtlinge wurden in der Auseinandersetzung zwischen Ost und West als Beispiel für die Überlegenheit des „freien Westens“ instrumentalisiert.
Aktive Exil-Communitys
Aber auch die Linke hatte „ihre“ Flüchtlinge. Menschen aus einem internationalistischen Umfeld kümmerten sich um Flüchtlingsgruppen, die aus außereuropäischen Diktaturen oder im Zuge von regionalen Fluchtbewegungen in Österreich Zuflucht fanden. Zuerst waren es Menschen aus Chile und Argentinien, später aus dem Iran, dem Irak und der Türkei. Nach dem Putsch in Chile 1973 beschloss die Regierung Kreisky, Flüchtlinge aus Chile aufzunehmen. Flüchtlinge aus Argentinien kamen 1976/77 mit Hilfe der UNO nach Österreich. Insgesamt dürften damals etwa 1.000 Schutzsuchende aus den beiden Ländern aufgenommenen worden sein.
In den 1970er Jahren und während des ersten Irak-Krieges, 1991, wurden jeweils 200 bis 300 kurdische Flüchtlinge aus dem Irak als so genannte „Kontingentflüchtlinge“ aufgenommen. Bei diesen Gruppen kam es zu einer engen Zusammenarbeit des Innenministeriums mit kurdischen Community-Vereinen. Auch iranische Oppositionelle und irakische ChristInnen konnten auf Grund von Interventionen von in Österreich lebenden Landsleuten mit einem Visum einreisen und erhielten in der Folge Asyl. Bei der Aufnahme und Integration dieser Gruppen spielten RCOs eine mehr oder weniger große Rolle. Auch die Aufnahme und Integration von ca. 100.000 Flüchtlingen aus den verschiedenen Teilen des ehemaligen Jugoslawien zwischen 1991 (Kroatien) und 1999 (Kosovo) wäre ohne das Engagement der in Österreich ansässigen Communitys nicht möglich gewesen.
Mehr als Hilfe – NGOs seit 1989
Zu Beginn der 1990er Jahre kam es in der Asylpolitik zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel und zu einem feindseligen politischen Diskurs gegenüber AsylwerberInnen. Die Hilfsorganisationen, inzwischen immer häufiger als NGOs, Non Governmental Organisations, bezeichnet, beschränkten sich nicht mehr auf humanitäre Hilfe. Einerseits wurden Kapazitäten für rechtliche Beratung und Begleitung im Asylverfahren aufgebaut, andererseits sprachen sie sich auch öffentlich gegen rassistische Sterotypisierungen und restriktive Gesetzesreformen aus. Bereits 1988 wurde von CEDRI (Comité Européen pour la Défense des Réfugiés et Immigrés) in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen eine Pressefahrt zu den neuralgischen Punkten des Österreichischen Asylwesens veranstaltet. Besucht wurden die Lager in Traiskirchen und Thalham, die Fremdenpolizei in Wien und Leibnitz, die Landesgendarmeriezentrale in Vorarlberg, Grenzstellen in Spielfeld und Liechtenstein sowie die Schubhaft in Bludenz. In der Berichterstattung in österreichischen Medien wurde erstmals Kritik an dem Umgang mit Flüchtlingen laut: Verweigerung von Asylanträgen, Schubhaft, miserable Unterbringung und nicht zuletzt ein intransparentes Asylverfahren. Dabei bestimmten vor allem drei Themen die Auseinandersetzungen der frühen 1990er Jahre: der schwierige Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren, die exzessive Anwendung von Schubhaft und die weit verbreitete Obdachlosigkeit von AsylwerberInnen während des Asylverfahrens.
Neben diesen Missständen in der Praxis waren und sind Auseinandersetzungen um Asyl- und Fremdengesetze ein politischer Dauerbrenner. Seit 1989 ist es zu dutzenden (!) Gesetzesänderungen gekommen, die zwar immer wieder unter dem Gesichtspunkt der Verschärfungen diskutiert wurden, allerdings auch (vor allem durch die Notwendigkeit der Implementierung von EU-Richtlinien) erhebliche Fortschritte im Sinne von Rechtsstaatlichkeit und Verfahrenssicherheit mit sich brachten.
Forderungen und Mobilisierungen
Die Kritik an Grenzschließungen, Abschiebungen und restriktiver Migrationskontrolle sowie die Verweigerung von fairen Asylverfahren speiste sich einerseits aus einer christlich-humanitären Ethik, andererseits aus einer internationalistisch-solidarischen Haltung. Solidarität, Gerechtigkeit sowie die Verteidigung der Menschenrechte, Antifaschismus und Kritik am Nationalismus waren und sind die Grundlagen einer europäischen Bewegung für ein Recht auf Asyl und offene Grenzen. So vereinten 1990 die Proteste gegen die geplante Deportation rumänischer Flüchtlinge so unterschiedliche Akteure wie den damaligen Caritas-Präsidenten Leopold Ungar, führende KPÖ-Funktionäre und basisdemokratisch organisierte AntimilitarIstInnen.
Der Einsatz des Bundesheeres „zur Flüchtlingsabwehr“ seit dem 4. September 1990 (er sollte bis zum 15. Dezember 2011 dauern) führte zu heftigen Protesten an der Grenze bei Nickelsdorf und in Rechnitz sowie zu einem Aufruf zur Befehlsverweigerung an die Grenzsoldaten. Die Proteste wurden kriminalisiert, über die DemonstrantInnen ein „Burgenlandverbot“ verhängt und die UnterzeichnerInnen des Aufrufs vor Gericht zitiert. Das österreichische Helsinki-Komitee veröffentlicht im selben Jahr den Bericht: Asylland Österreich: Zutritt verboten.
In dieser Phase der spontanen Protestmobilisierungen (Demonstrationen, Kundgebungen, Mahnwachen, Sitzstreiks) sind Flüchtlinge und AsylwerberInnen zumindest teilweise involviert. Fotos zeigen rumänische, iranische und südasiatische Flüchtlinge mit handgeschriebenen Plakaten und Transparenten mit Losungen wie „Flüchtlinge in Österreich: abgeschoben oder obdachlos“, „Schluss mit Gatechecks!“, „Abschiebung ist Folter+Mord, Asylgewährung sofort!!!“, „Bundesbetreuung für alle Asylwerber“, „Nach langem Leiden qualvoll verstorben: Genfer Konvention“.
Proteste von Flüchtlingen finden meist spontan statt – so marschiert eine Gruppe rumänischer Flüchtlinge von Traiskirchen nach Wien – und werden oft von österreichischen AktivistInnen unterstützt. Eine solche gemeinsame Aktion war etwa ein Notlager am Wiener Stephansplatz im Juni 1991, in dem ca. 50 obdachlose Flüchtlinge am Wiener Stephansplatz campierten. Im gleichen Jahr kam es zu zahlreichen Aktionen gegen das damals europaweit restriktivste Asylgesetz 1991, das – ebenfalls begleitet von Protesten – Mitte 1992 in Kraft trat.
Der Verweigerung der Einreise von Flüchtlingen aus Jugoslawien wird mit den Forderungen „Keine Visumpflicht für Kriegsflüchtlinge, Anerkennung von Deserteuren als Flüchtlinge, Rücknahme des österreichischen Asylgesetzes“ begegnet. Dabei kommt es bei der Aktion Grenzen auf auch zur Zusammenarbeit mit Initiativen und NGOs aus Deutschland (Bayerischer Flüchtlingsrat, Pro Asyl).
In den 1990er und 2000er Jahren sind mehrere Themen immer wieder Anlass für Proteste der NGOs: die Tatsache, dass AsylwerberInnen in Schubhaft genommen werden (Kampagne „Licht ins Dunkel der Schubhaft“); die Lage unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (Kampagne: „Menschenrechte für Kinderflüchtlinge“) und die willkürliche Verweigerung der Bundesbetreuung für AsylwerberInnen (Kampagne: „Existenzsicherung jetzt!“). Die Kampagnen wurden von wechselnden Allianzen von Flüchtlingshilfs- und Menschenrechtsorganisationen getragen (asylkoordination österreich, Caritas, Diakonie, SOS Mitmensch). Die politischen Mobilisierungen führten teilweise zu Erfolgen. Manche nachhaltig, wie die Kampagne „Menschenrechte für Kinderflüchtlinge“, manche nur vorübergehend, wie die Aktionen gegen Schubhaft für AsylwerberInnen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden seither in speziellen Einrichtungen von SozialpädagogInnen betreut, erhalten die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, und werden (bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs) in der Regel nicht abgeschoben. Auch die Frage der Existenzsicherung für AsylwerberInnen während des Verfahrens, die lange eine zentrale Forderung darstellte, wurde gelöst, wenn auch erst durch den Druck der EU-Richtlinie zur Aufnahme von Flüchtlingen und durch die von den NGOs angestrebten Urteile des Obersten Gerichtshofes (OGH). Seit 2004 gibt es in ganz Österreich eine flächendeckende Versorgung von mittellosen AsylwerberInnen und anderen bedürftigen „Fremden“. Der Fall Arigona Zogaj war 2007 nur der prominenteste von einer Reihe von Fällen, in denen sich Familien nach jahrelangen Asylverfahren in meist ländlichen Gemeinden so weit integriert hatten, dass ihre MitbürgerInnen nicht bereit waren, eine Abschiebung ohne weiteres hinzunehmen. Nach etlichen regionalen Bleiberechtskampagnen für einzelne Familien wurde die Prüfung eines Abschiebeverbots auf Grundlage von Artikel 8 EMRK (Schutz des Privat- und Familienlebens) als Teil des Asylverfahrens verankert. Diese Einführung eines „humanitären Bleiberechts“ ist einer der wenigen politischen Erfolge der Asylbewegungen der letzten 30 Jahre. Ansonsten konnten Erfolge – vor allem Gesetzesänderungen – nur auf juristischem Terrain erstritten werden.
Flüchtlingsselbstorganisationen
Schon seit den 1970er Jahren haben sich in Österreich immer wieder Exilorganisationen unter Beteiligung von geflüchteten Personen gegründet. Die Tätigkeiten dieser Organisationen waren jedoch meist auf die Politik in den Herkunftsländern ausgerichtet. Beispiele dafür sind iranische (Volksfedajin, Tudeh) türkische oder kurdische (aus dem Irak, der Türkei und dem Iran) Organisationen. Darüber hinaus gab und gibt es immer wieder sehr aktive Einzelpersonen. Der Großteil der Flüchtlingspopulation in Österreich ist allerdings nicht in der Lage, sich aktiv politisch zu engagieren, Vereinzelung und Mangel an Informationen durch die Unterbringung in entlegenen Quartieren, jahrelange Verfahren, mangelnde Sprachkenntnis und nach der Anerkennung die Anstrengungen zur Sicherung der Existenz, die sämtliche Ressourcen binden, erschweren politische Partizipation erheblich. So gibt es kaum Selbstorganisation, die von Flüchtlingen oder AsylwerberInnen gegründet wurden, um selbst für ihre Rechte einzutreten. Die bestehenden Vereine definieren sich vorwiegend entlang ethnischer oder nationaler Kategorien in Bezug auf das Herkunftsland, die Herkunftsregion oder als Minderheiten im Herkunftsland. Auch wird häufig der Referenzbegriff „Kultur“ („Afghanischer Kulturverein“, „Kulturverein von Aleviten in Wien“ etc.) verwendet. Neben Religion bilden auch die Zielgruppen (Frauen, Jugend, Ältere) einen wichtigen Identifikationsrahmen. Hier sind es vor allem Frauenorganisationen, die auch von der Politik wahrgenommen werden (LEFÖ, GIF, Peregrina).
Mit den so genannten Refugee-Protesten 2012/13 wurde ein neues Kapitel des Widerstands gegen die restriktive Asylpraxis in Österreich aufgeschlagen. Im November 2012 marschierten mehrere hundert AsylwerberInnen vom Lager Traiskirchen nach Wien, wo sie im Sigmund-Freud-Park vor der Votivkirche ein Zeltlager errichteten. Wenige Tage vor Weihnachten folgten dann die Übersiedlung in die Votivkirche, ein Hungerstreik, Gespräche mit PolitikerInnen und prominenten UnterstützerInnen und enorme mediale Aufmerksamkeit. Der Protest war von den Flüchtlingen, die aus mehreren Staaten, hauptsächlich aber aus Pakistan und Nordafrika geflüchtet waren und zum Teil auch schon längere Zeit in Griechenland gelebt hatten, mit Unterstützung von österreichischen AktivistInnen organisiert worden. Die AktivistInnen traten medial kaum in Erscheinung. Bei den zahlreichen Pressekonferenzen trat durchwegs eine (zum Teil wechselnde) Gruppe von Flüchtlingen auf und verkündete ihre Forderungen nach einem Bleiberecht für alle Beteiligten, Grundversorgung für alle und Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen. Die Aktivitäten der Refugees wurden von vielen politischen Organisationen, Kunstschaffenden und NGOs unterstützt. So kam es immer wieder zu Demonstrationen mit mehreren Tausend TeilnehmerInnen. Das selbstbewusste Auftreten der „Betroffenen“, das Vortragen der (politisch schwer durchsetzbaren) Forderungen in „erster Person“ sicherte dem Protest enorme mediale Aufmerksamkeit und breite Sympathie. Die Gruppe widerstand auch lange den massiven Spaltungsversuchen. Erst nach der Übersiedlung in das Servitenkloster der Caritas begann die öffentliche Aufmerksamkeit zu schwinden. Ein kleiner Teil wurde schließlich abgeschoben, einige unter dem Vorwurf der „Schlepperei“ verhaftet. Es gelang aber auch einigen TeilnehmerInnen an den Protesten, in Österreich zu bleiben, sei es auf Grund von internationalem Schutz, Wiedereinreise mit Studentenvisum oder als Familienangehöriger nach Heirat. Dass wir nach der überwältigenden Welle an Hilfsbereitschaft, die geflüchtete Menschen in Österreich 2015 begleitete, heute einer Politik der Hassprediger, die grundlegende Menschenrechte in Frage stellen, gegenüberstehen, war so nicht zu erwarten. Vielleicht hätte man es besser wissen müssen, der Verbreitung von Falschmeldungen, der hemmungslosen Propaganda konzertiert entgegentreten müssen … Trotzdem oder gerade deswegen müssen wir auch heute eine offene Flüchtlingspolitik fordern, eine menschenwürdige Unterbringung und bessere sozialarbeiterische Betreuung für AsylwerberInnen und ausreichend Mittel für Integrationsmaßnahmen am Arbeitsmarkt. Es geht bei Asyl nicht um eine Gnade, sondern um ein Recht, auf das Menschen mit berechtigter Furcht vor Verfolgung Anspruch haben. Integration bedeutet nicht Anpassung an eine österreichische Dominanzkultur, sondern das gleiche Recht auf ein gelungenes Leben für alle Menschen, die hier leben. Das fordern wir.
Timeline
1990
- Proteste gegen geplante Deportation rumänischer Flüchtlinge, Obdachlosigkeit von AsylwerberInnen
- Aktion Grenzenlos gegen Bundesheer an der Ostgrenze
1991
- Proteste gegen Schließung der Grenzen für Flüchtlinge aus Jugoslawien
- Proteste gegen das Asylgesetz 1991
- Plattform gegen Fremdenhass organisiert 10.000 Menschen zu Demo gegen rassistischen Wahlkampf in Wien
1992
- Aktionen gegen das neue Asylgesetz
1993
- So genanntes Lichtermeer richtet sich auch gegen Asylgesetze
- Aktion Licht ins Dunkel der Schubhaft
1997
- Ausverhandlung des neuen Asylgesetzes wird kritisch begleitet
- Forderung nach einer Bleiberechtsregelung für LangzeitasylwerberInnen
1998
- Kampagne für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge Menschenrechte für Kinderflüchtlinge
2001-2003
- Aktionen gegen die Obdachlosigkeit von AsylwerberInnen
- Kampagne Existenzsicherung für Flüchtlinge JETZT
- Proteste von Flüchtlingen gegen Zustände in Asylquartieren
2005
- Asylgesetz 2005 von ÖVP/FPÖ-Regierung mit Stimmen der SPÖ beschlossen
2007
- Initiative Flucht ist kein Verbrechen
- Bleiberechtsbewegung fordert Aufenthalt für integrierte AsylwerberInnen mit negativem Bescheid
2008
- Forderung nach Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen
2011
- Forderung der Aufnahme von Flüchtlingen aus Libyen
2012
- Proteste somalischer Flüchtlinge Subsidiärer Schutz reicht nicht aus
- Marsch der Refugees nach Wien und Camp vor der Votivkirche
2013
- Refugee-Bewegung
- Kampagne: Gegen Unmenschlichkeit
2012–2014
- Forderung nach Visa für syrische Flüchtlinge
2014
- Europaweite Kampagne zur Aufnahme von Flüchtlingen Europe act now
2015
- Forderungen nach Maßnahmen gegen das Massensterben im Mittelmeer
- Forderungen im Zusammenhang mit massiven Fluchtbewegungen: Öffnung der Grenzen, Aussetzen des Dublin-Verfahrens, menschenwürdige Unterkünfte ….
2016
- Proteste gegen Obergrenzen für Flüchtlinge
2017
- Proteste gegen das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017
Ab 2017
- Zahlreiche Petitionen und regionale Proteste gegen Abschiebungen
- Petition gegen die Abschiebung unserer zukünftigen Fachkräfte (70.000 Unterschriften)
2018
- Parlamentarische Bürgerinitiative Bleiberecht für in Familien aufgenommene Flüchtlinge
- Kampagne #SicherSein gegen Abschiebungen nach Afghanistan
Fußnoten
1 Mit Ausnahme des Jahres 2015, zu dem es bereits jetzt mehr Literatur gibt als für alle anderen Fluchtbewegungen zuvor.
2 „Flüchtlingslos. Die Geschichte einer Abschottung”, in Robert Reithofer/Maruša Krese/Leo Kühberger: Gegenwelten, Leykam, Graz 2007.
„Österreichische Asylpolitik im Kontext der EU“, in Walter Sauer (Hg.): Vom Paradies zum Krisenkontinent. Afrika, Österreich und Europa in der Neuzeit, Braumüller, Wien 2010.
„Wir machen dicht“. Die Geschichte der österreichischen Asylpolitik. In: International 1/2013 (51-55).
3 Zivilgesellschaft wurde als Begriff von Antonio Gramsci geprägt. Er sah darin die Gesamtheit aller nichtstaatlichen Organisationen (also auch Gewerkschaften und Parteien), die auf den öffentlichen Diskus Einfluss haben. Heute sind meist nur NGOs und Freiwilligeninitiativen gemeint.
4 In dem Weinort 40 km südlich von Wien wurde während der „Ungarnkrise“ in einer ehemaligen Kaserne ein Flüchtlingslager eingerichtet. Es war eines der „Leitmotive“ der österreichischen Flüchtlingspolitik. Heute beherbergt es das Erstaufnahmezentrum Ost. (Siehe auch Herbert Langthaler: Das Lager: Die Erstaufnahmestelle Traiskirchen. In: Thomas Schmidinger [Hg.], Vom selben Schlag: Migration und Integration im niederösterreichischen Industrieviertel. Verein Alltag Verlag, Wiener Neustadt 2008.)
Herbert Langthaler studierte in Wien Ethnologie und Publizistik. Auslandsaufenthalte in Süd- und Südostasien, im Mittleren Osten und Ostafrika, arbeitet hauptberuflich für die asylkoordination österreich daneben als Journalist und als Trainer in verschiedenen Antirassismus- und Demokratieprogrammen. Lehraufträge an den Universitäten Wien (Kultur- und Sozialanthropologie), Klagenfurt (Erziehungswissenschaft), Bangkok (Ramkhamhaeng University), St. Pölten (FH Soziale Arbeit).