Was bedeutet Chancengleichheit für Minderheiten?
Ausgehend vom EU-Jahr der Chancengleichheit 2007 veranstaltete die Initiative Minderheiten mit Kooperationspartner*innen vom 9. bis 10. November 2007 im Albert Schweitzer Haus in Wien die Internationale Tagung „Was bedeutet Chancengleichheit für Minderheiten?“.
Die Tagungsteilnehmer*innen waren sich darüber einig, dass Chancengleichheitdas Recht auf eine gerechte gesellschaftliche Verteilung von Zugangsmöglichkeiten wie etwa zu Bildung, Arbeit, Entscheidungspositionen etc. bedeutet. Dazu gehören neben dem Verbot von Diskriminierung von Individuen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung auch spezielle Förderungsprogramme.
Folgende Fragen standen dabei im Fokus:
Wie definieren unterschiedliche Minderheitengruppen selbst „Chancengleichheit“? Welche Strategien werden in der EU und in Österreich verfolgt, um Chancengleichheit für Minderheitenangehörige zu ermöglichen? Welche Erwartungen/Forderungen stellten Minderheitenorganisationen (auch in den neuen EU-Beitrittsländer) an das Europäische Jahr der Chancengleichheit 2007 an die EU und was ist daraus geworden? Welche Aufgaben kommen den kommunalen Entscheidungsträger*innen zu? In welchen Bereichen ist Chancengleichheit gegeben und ich welchen nicht? Was hat die EU-Gleichheitspolitik bis jetzt der größten europäischen Minderheit, den Roma, gebracht? Gleiche Chancen = Gleiche Rechte? (Minderheiten – Gender – Gleichgeschlechtliche Partnerschaften – Menschen mit Behinderung)
Tagungsteam: Hakan Gürses, Ursula Hemetek, Mirjam Karoly und Cornelia Kogoj (Initiative Minderheiten), Elisabeth Ebner (Österreichische Liga für Menschenrechte) und Waltraud Kovacic (Evangelische Akademie), Helga Kovrigar (Administration) und Sabine Schwaighofer (Finanzen)
Grafische Programmgestaltung: Sascha Reichstein
Gefördert durch: BM für Soziales, BM für europäische und internationale Angelegenheiten, BM.W_F, MA 17